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Gerhard Schröder, hier ein Archivfoto, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung in zweiter Instanz.

© picture alliance/dpa/Kay Nietfeld

Entscheidung in zweiter Instanz: Schröder bleibt in der SPD

Mehrere SPD-Gliederungen hatten den Altkanzler wegen seiner Nähe zu Russland loswerden wollen. Bundes-SPD betont, er sei mit seinen Positionen isoliert.

Von Hans Monath

Altkanzler Gerhard Schröder darf trotz seiner engen Verbindungen zu Russland in der SPD bleiben. Der Antrag mehrerer SPD-Gliederungen, den langjährigen Freund von Präsident Wladimir Putin auszuschließen, scheiterte nun auch in zweiter Instanz. Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Region Hannover kam zu dem Schluss, der 78-jährige Ex-Parteichef habe nicht gegen die Parteiordnung verstoßen. Damit wurde das Urteil der ersten Instanz aus dem August 2022 bestätigt. Es ist möglich, dass gegen die Entscheidung Einspruch bei der Bundesschiedskommission der SPD eingelegt wird. Dies gilt nach Angaben aus Parteikreisen aber als wenig erfolgversprechend.

In der SPD hatte es mehrere Parteiausschlussanträge gegen Schröder gegeben, die zunächst in einem Verfahren im Unterbezirk Hannover gebündelt wurden, weil der Altkanzler dort seinen Wohnsitz hat. Grund ist vor allem Schröders Arbeit für russische Energiekonzerne. Er arbeitet seit Ende seiner Amtszeit 2005 als Aufsichtsratsvorsitzender für die Nord Stream AG, die mit Pipelines durch die Ostsee russisches Gas nach Westeuropa bringt.

Der Altkanzler war aber vor allem nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine am 24. Februar 2022 wegen seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin und weiterer Posten bei russischen Energieunternehmen verstärkt in die Kritik geraten. Die SPD-Spitze hatte den Altkanzler seit Kriegsausbruch gedrängt, sein Engagement bei russischen Energieunternehmen zu beenden.

Mit Gerhard Schröder verbindet ihn eine jahrelange Freundschaft: Kriegsherr Wladimir Putin.

© AFP/MIKHAIL METZEL

In dem Beschluss heißt es nun, es lasse sich „nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen“, dass Schröder gegen Statuten, Grundsätze oder die Parteiordnung verstoßen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht habe. „Möglicherweise haben deutsche Spitzenpolitiker die Gefahren einer Abhängigkeit von russischen Energielieferungen in den vergangenen 25 Jahren falsch eingeschätzt.“ Das betreffe aber auch andere Politiker der SPD und anderer Parteien. „Eine solche Fehleinschätzung dem Antragsgegner vorzuwerfen, führt indes zu weit.“

Die SPD-Vorsitzenden Saskia Esken hatte Schröder im vergangenen April aufgefordert, die Partei zu verlassen, nachdem dieser in einem Interview mit der „New York Times“ Putin gegen den Vorwurf in Schutz genommen hatte, er sei ein Kriegsverbrecher. Dem Parteiordnungsverfahren gegen den Altkanzler hatte sich die SPD-Spitze aber nicht angeschlossen.

Diese Entscheidung ändert nichts daran, dass Gerhard Schröder mit seinen Positionen zu Russland in der SPD isoliert ist.

Eine Sprecherin des SPD-Bundesvorstands

„Wir nehmen die Entscheidung der Schiedskommission des Bezirks Hannover in zweiter Instanz zur Kenntnis“, erklärte nun eine Parteisprecherin. Die Entscheidung ändere nichts daran, „dass Gerhard Schröder mit seinen Positionen zu Russland in der SPD politisch isoliert ist“.

Schröder selbst zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Er ließ dem „Stern“ über Vertraute ausrichten, er sei „nicht überrascht“ von der Entscheidung. Sie sei „juristisch solide und überzeugend, sowie politisch konsequent“, sagte der Ex-Kanzler.

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