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Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.

© Michael Kappeler/dpa

Update

Entlastungen in der Energiekrise: Gaspreisbremse soll rückwirkend bereits ab Januar gelten

Ursprünglich war die Reduzierung für Anfang März vorgesehen. Nun strebt die Bundesregierung einen früheren Termin an.

| Update:

Die Bundesregierung will bei der ab März geplanten Gaspreisbremse eine Entlastungslücke für die Monate Januar und Februar schließen.

Wie aus einem dem Tagesspiegel am Dienstag vorliegenden Gesetzentwurf hervorgeht, soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar „gleichsam rückwirkend“ gezahlt werden. „Damit sind die Menschen und kleine und mittlere Unternehmen für das gesamte Jahr 2023 und bis ins Frühjahr 2024 hinein vor zu starken Preisanstiegen geschützt“, hieß es aus Regierungskreisen.

Mit dem Gesetzentwurf reagiert Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf die Kritik an der so genannten „Winterlücke“. Diese Lücke entsteht, weil Bundestag und Bundesrat zwar angesichts der hohen Gaspreise eine Dezemberhilfe beschlossen haben, während die eigentliche Preisbremse für Gasverbraucher ursprünglich erst ab März 2023 geplant war.

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Geplant ist das Vorgehen mit einer Entlastung bereits für die Monate Januar und Februar auch bei der Strompreisbremse. Bei der Strompreisbremse ist kein Sofortzuschlag für Kunden im Dezember geplant. Die Strompreisbremse soll ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten. Im kommenden März werden auch hier nach den Planungen der Bundesregierung rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.

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Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr) wird...

  • ... bei 40 Cent pro Kilowattstunden brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt.
  • Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
  • Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs. 

Gesetze sollen bis Mitte Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden

Die Bundesregierung reagiert mit den milliardenschweren Energiepreisbremen auf stark gestiegene Energiepreise und will Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abfedern. Sie spricht von einem „ungeheuer komplexen Gesetzgebungsverfahren“. Das Kabinett sollte eigentlich am Freitag entscheiden.

Nach Angaben von Habeck werden aber ein paar Tage mehr gebraucht. Die entsprechenden Gesetze sollten bis Mitte Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Wie es aus Regierungskreisen hieß, werden die Preisbremsen so gestaltet, dass sich Energiesparen lohnt. „Sie sind einfach und pauschal – für private Haushalte sowie kleine und mittelständische Betriebe. Auch für die Industrie wird die Unterstützung möglichst einfach fließen“, hieß es weiter. 

Bei der Gaspreisbremse...

  • ... sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen.
  • Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.
  • Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen.

Industrie-Entlastungen an Bedingungen geknüpft

Auch für die Industrie ist eine Gaspreisbremse geplant, und zwar bereits ab Januar.

  • Diese großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten.
  • Die Entlastungen für die Industrie sind an Bedingungen geknüpft. So dürfen während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden, heißt es im Entwurf.

Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über einen „Abwehrschirm“ mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden, der Bund macht dazu neue Schulden.

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft, heißt es im Entwurf. Insbesondere die zuletzt sehr großen Preissteigerungen bei Erdgas und Wärme stellten eine „erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung“ für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland dar. „Sie sind eine enorme gesellschafts- und wirtschaftspolitische Herausforderung.“

Wie es in dem Entwurf weiter hieß, verbleiben die Strompreise in Deutschland und Europa weiterhin auf einem deutlich höheren Niveau als vor der Krise, auch wenn die Großhandelspreise für Strom zuletzt zurückgegangen sind. „Zugleich führen die anhaltend hohen Börsenstrompreise auch zu einem Anstieg anderer Strompreisbestandteile“, hieß es.

Die Preisbremsen sollten die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Die Bundesregierung hatte dazu eine Expertenkommission eingesetzt.

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erklärt, dass die ursprünglich vorgesehenen Entlastungs-Pläne „kaum zu vermitteln“ gewesen wären.

© Foto: dpa/Moritz Frankenberg

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erklärte, es sei eine „gute Nachricht für Bürgerinnen und Bürger sowie für kleine und mittlere Unternehmen, dass jetzt direkt im Anschluss an die vom Bund übernommene Abschlagszahlung im Dezember ab dem 1. Januar rückwirkend die Gaspreisbremse greifen wird“. Nach den Worten von Weil wäre es „kaum zu vermitteln gewesen, wenn die Menschen und Betriebe nach einer spürbaren Entlastung im Dezember dann im Januar extrem hohe Gaspreise hätten bezahlen müssen, bevor im Februar oder März wieder mit Entlastungen hätte gerechnet werden können“.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hatte den Zeitplan als „völlig unrealistisch“ kritisiert. Zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse sollen „Zufallsgewinne“ von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab 1. September abgeschöpft werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne. Sie haben zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert, die von teuren Gaskraftwerken bestimmt werden.

„Wir als Union werden uns das konstruktiv anschauen“, kündigte Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU) am Dienstag mit Blick auf die zusätzlichen Hilfen im Januar und Februar an. Er kritisierte aber, dass die Regelung insbesondere für Unternehmen „sehr kompliziert“ gestaltet sei. Offen sei auch, ob der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition mit dem EU-Recht vereinbar sei.

Der energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion, Andreas Jung (CDU), kritisierte indes die Planungen zur Ertragsabschöpfung von Stromerzeugern, mit deren Hilfe die Strompreisbremse finanziert werden soll. Die Regelung treffe auch die Erzeuger von Strom aus Biomasse, obwohl ein Ersatz für russisches Gas gesucht werde, monierte Jung. Wenn die Pläne zur Ertragsabschöpfung wie geplant umgesetzt würden, „dann werden Biogasanlagen abgestellt“, warnte er. Zuvor hatten Landwirte am Dienstag vor dem Bundestag bei einer Aktion des Deutschen Bauernverbandes, des Bundesverbandes Bioenergie und des Fachverbandes Biogas gegen die geplante Abschöpfung auf Stromerlöse demonstriert. (mit dpa)

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