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Ein großes Schild mit der Aufschrift «Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz!» weist neben einem Eingang zu einer Klinik in Leipzig auf die Maskenpflicht hin.

© dpa/Waltraud Grubitzsch

Ende der Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen: Stiftung Patientenschutz mahnt Fehlen einer „nationalen Pandemiestrategie“ an

Ab Samstag ist auch in Krankenhäusern und Pflegeheimen ein Mund- und Nasenschutz nicht mehr verpflichtend. Individuell können Einrichtungen Sonderreglungen erlassen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) befürwortet das Ende der Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen ab Samstag. „Wir begrüßen, dass die Entscheidung über mögliche Maßnahmen nun bei den Krankenhäusern liegt“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der Nachrichtenagentur AFP am Montag.

Deutliche Kritik äußerte dagegen die Deutsche Stiftung Patientenschutz.

Gaß versicherte, genauso wie vor der Pandemie würden Hygiene und Infektionsschutz weiterhin eine „herausragende Rolle“ in den Krankenhäusern spielen. „In diesem Sinne können Kliniken individuell eine hauseigene Maskenpflicht verhängen, wenn es den Umständen entspricht“, sagte Gaß weiter.

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte AFP dagegen zum Ende der Corona-Schutzmaßnahmen: „Es ist nicht schlimm, Fehler zu machen. Schlimm ist nur, nichts aus Fehlern zu lernen.“ Das Ende der Corona-Schutzmaßnahmen zeige das überdeutlich. „Die Pflegeheime in Deutschland bleiben weiterhin unvorbereitet, eine nationale Pandemie-Strategie fehlt“, kritisierte er.

„Schon bei der Bevorratung von Masken, Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung hinkt die Bundesregierung zeitlich massiv hinterher“, sagte Brysch weiter. „Auch fehlen angepasste Strategien, Ketteninfektionen in einer Pflegeeinrichtung schnell und zielgerichtet zu unterbrechen.“

Zum 7. April laufen die letzten bundesweit geltenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie aus. Bis dahin besteht noch für Besucherinnen und Besucher in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen sowie Angestellte der Einrichtungen gilt die gesetzliche Pflicht bereits nicht mehr. (AFP)

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