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Im Bundestag wurde am Freitag die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen.

© dpa/Heiko Rebsch

Nach gescheiterter Klage der CDU: Bundestag beschließt Änderung des Klimaschutzgesetzes

Das Verfassungsgericht hat die Klage von CDU-Politiker Heilmann gegen das Ampelvorgehen beim Klimaschutzgesetz abgewiesen. Nun hat der Bundestag am Freitag die Reform beschlossen.

Der Bundestag hat wie geplant über das reformierte Klimaschutzgesetz der Ampel-Regierung abgestimmt. Mit den Stimmen der Ampel-Koalition stimmte das Parlament am Freitag in Berlin für die Änderung, die künftig die Bundesregierung als Ganzes und nicht mehr Ministerien einzeln bei der Erreichung der Klimaziele in die Pflicht nimmt. Die Opposition stimmte dagegen.

Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung sprach von einer Entkernung des Klimaschutzgesetzes und einem Rückschritt für den Klimaschutz. Vertreter der Ampel verteidigten die Reform. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.

Eine dagegen gerichtete Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann scheiterte am Vorabend am Bundesverfassungsgericht. Politiker der Koalition sind erleichtert und nutzen den Sieg für Attacken auf die Union.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte zuvor: „Ich bin froh, dass das neue Klimaschutzgesetz nun ohne weitere Blockaden der Union verabschiedet werden kann. Ohne diese Reform würden im Sommer Fahrverbote drohen, obwohl wir die Klimaziele bereits erreichen – die Union war ganz offensichtlich bereit, den Autofahrern genau das zuzumuten.“

SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast schrieb in einer Mitteilung: „Das ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz. Gemeinsam mit dem Solarpaket, das am Freitag ebenfalls auf der Tagesordnung steht, beschleunigen wir den Ausbau der Erneuerbaren (Energien) und verbessern den Klimaschutz.“

Ihre Grünen-Kollegin Irene Mihalic warf Heilmann vor, „eine juristische Klage als Politikersatz zu verfolgen“ und erklärte: „Er verzögert damit nicht nur parlamentarische Verfahren, sondern streut auch dem Gericht Sand ins Getriebe. Die Entscheidungsbefugnisse des Parlaments derart ohne Not zu blockieren, hat etwas von einer Show-Veranstaltung. Das ist unwürdig.“

Der CDU-Bundestagsabgeordneter Thomas Heilmann wollte das Klimaschutzgesetz vor Gericht stoppen.

© dpa/Kay Nietfeld

Klimaschutzgesetz: Eilantrag von CDU-Politiker abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht hatte Heilmanns Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt, wie das höchste deutsche Gericht am Abend mitteilte. Zur Begründung hieß es lediglich, dass sein Antrag in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig sei.

Heilmann hatte seinen am Mittwoch eingereichten Antrag ähnlich begründete wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz im vergangenen Jahr: mit einer „extrem verkürzte Beratungszeit“ und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes. Er argumentierte, sein Recht als Abgeordneter „auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung“ sei verletzt worden.

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Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum Kohlendioxid-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen.

Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Umweltverbände kritisieren das als Aufweichung und auch Heilmann befürchtet eine Schwächung des Klimaschutzes mit weitreichenden Folgen.

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden – dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können. (dpa/AFP)

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