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Der Ehrenhof mit Rasen-Rotunde des Schlosses Cecilienhof im Neuen Garten. (Archivbild)

© dpa/Soeren Stache

„Keine Grundlage für irgendwelche Gespräche“: Bund und Länder erteilen Verhandlungen mit Hohenzollern Absage

Seit Jahren streiten Berlin, Brandenburg und der Bund mit den Nachfahren der letzten deutschen Monarchie über Kulturgüter und Immobilien. Dabei fielen nun deutliche Worte.

Die Bundesregierung sieht derzeit keine Ebene für neue Verhandlungen mit den Nachfahren der letzten deutschen Monarchie im Streit um mögliche Rückgaben und Entschädigungen an die Hohenzollern. Aus Sicht von Kulturstaatsministerin Monika Grütters sind weitere Verhandlungen erst sinnvoll, wenn Brandenburg und Berlin deren Fortsetzung befürworten. Für die CDU-Politikerin sind dazu innerhalb der beiden Landesregierungen entsprechende abgestimmte Entscheidungen zu treffen.

„Nach unserem Eindruck liegt ein solcher Konsens zur Fortsetzung der Gespräche derzeit in beiden Ländern nicht vor“, sagte ein Sprecher von Grütters der dpa am Dienstag in Berlin. Es gebe dazu jedenfalls bislang keine Initiative seitens einer der Landesregierungen gegenüber dem Bund.

Zuvor hatte sich Berlins Kultursenator Klaus Lederer gegen einen Vorstoß der Hohenzollern gewandt. Die Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz könnten natürlich nicht verhindern, dass die Hohenzollern ihre Leihgaben tatsächlich abzögen, sagte der Linke-Politiker am Montag. „Die öffentliche Hand wird sich aber mit dieser Form von Drohungen sicherlich nicht erpressen lassen.“

Vertreter der Hohenzollern hatten einen Abzug von Leihgaben aus öffentlichen Museen in Berlin und Brandenburg ins Spiel gebracht. Die Geschichte Preußens erstrecke sich nicht nur auf die beiden Länder, hieß es in einem Brief des Verhandlungsführers der Hohenzollern, Jürgen Aretz, an zuständige Stellen in Potsdam. Es sei keine Frage, dass die Kulturgüter ebenso außerhalb dieser Länder ausgestellt werden könnten.

Verhandlungen laufen seit 2014

Zwischen Bund mit Ländern und Hohenzollern wird seit 2014 über die Objekte verhandelt. Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg einen seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wieder aufgenommen hat. Das Land hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen klagen die Hohenzollern, es geht um 1,2 Millionen Euro. Laut Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem NS-System „erheblichen Vorschub geleistet hat“.

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Kultursenator Lederer sieht dabei „eine einhellige Fachmeinung“, der Hohenzollern-Prinz sei „Signalgeber“ gewesen, um „Konservative in der Weimarer Republik auf die Seite des NS-Regimes zu ziehen“. Von Seiten der Hohenzollern wird das bestritten.

Mit Blick auf die Leihgaben sprach Lederer vom Interesse Berlins, „dass diese Dinge sortiert und geordnet werden“. Er wolle keine Verknüpfung beider Aspekte. „Solange diese Dinge miteinander vermischt werden, sehe ich keine Grundlage für irgendwelche Gespräche und Verhandlungen“, sagte er. Brandenburg hatte zuletzt Fristen für Stellungnahme der Hohenzollern zu beiden Verfahren um ein Jahr zugestimmt. (dpa)

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