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Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin und Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, hatte zur Unterstützung ihrer Promotion rund 48.000 Euro aus Bundesmitteln erhalten.

© Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

Baerbocks Promotionsstipendium: Böll-Stiftung und Grüne schweigen zu den Details

Partei und Stiftung wollen keine Details zur Untersuchung des Falls preisgeben. Kanzler-Konkurrent Armin Laschet ist zu seinem Stipendium auskunftsbereiter.

Die Grünen-nahe Heinrich-Böll-Stiftung verweigert aus „persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Gründen“ nähere Auskünfte zur Unterstützung ihrer früheren Promotionsstipendiatin Annalena Baerbock. Es würden „keine weiteren Detailinformationen zur Förderung“ gegeben, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Unklar bleibt damit unter anderem, welche konkreten Dokumente aus dem Förderungszeitraum der Stiftung aktuell noch vorliegen.

Die heutige Grünen-Kanzlerkandidatin hatte über die Böll-Stiftung als Unterstützung für ihre Promotion in den Jahren 2009 bis 2012 einschließlich Familienzuschlägen rund 48.000 Euro aus Bundesmitteln erhalten, ohne das Verfahren zu beenden. Als Grund für den Abbruch gab die Politikerin an, sich auf das von ihr angestrebte Bundestagsmandat konzentrieren zu wollen, das sie mit der Wahl 2013 erreicht hat. Die Finanzhilfe für das Projekt blieb sowohl in Baerbocks veröffentlichten Lebensläufen wie im teils autobiografischen Buch „Jetzt“ unerwähnt.

Die Mittel für die Begabtenförderung stellt der Bund

Laut Webseite der Böll-Stiftung sollen geförderte Studierende oder Promovierende „den Zielen des grünen Projekts positiv gegenüber stehen“. Die parteinahen Stiftungen werden nahezu vollständig vom Bund finanziert. Die Mittel für die Begabtenförderung kommen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Allerdings sind die Stiftungen überwiegend in der Form eines eingetragenen Vereins (e.V.) organisiert und damit, anders als Behörden oder von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen, gegenüber der Öffentlichkeit nur eingeschränkt transparenzpflichtig.

Nach Bekanntwerden des Sachverhalts im Juli wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit Baerbocks vormalige Tätigkeit als Brandenburger Grünen-Landesvorsitzende mit den Förderungsbestimmungen vereinbar war, die Nebenjobs beschränken. Die Politikerin bat die Böll-Stiftung daraufhin um Prüfung der Angelegenheit. Diese übermittelte ihr einen Monat später ein vierseitiges „Rechercheergebnis“, dessen Inhalt über die Deutsche Presse-Agentur verbreitet wurde („Böll-Stiftung sieht Baerbock bei Promotionsstipendium entlastet“). Zeitgleiche Anfragen des Tagesspiegels an die Stiftung blieben unbeantwortet.

Sie habe sich überwiegend der Promotion gewidmet, erklärte die Politikerin

In dem Schreiben kommt die Stiftung zu dem Schluss, die Förderung sei „auch in der Rückschau nicht zu beanstanden“. Zwar sei der Böll-Stiftung unbekannt gewesen, dass ein Finanzbericht des Brandenburger Landesverbands von Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2010 darauf hinwies, die Vorsitzenden gäben „weit mehr als 50 Prozent ihrer Arbeitszeit“ für den Landesverband. Baerbock selbst habe jedoch in einer Stellungnahme vom 5. August erklärt, ihre Konzentration während der üblichen Arbeitszeit habe damals „überwiegend und hauptsächlich“ ihrem Promotionsprojekt gegolten. Auch mit Blick auf Baerbocks damalige Fortschrittsberichte, die noch einmal „kritisch beleuchtet“ worden seien, und eine „Begutachtung der die Forschungsarbeit betreuenden Person“ habe die Stiftung „keinen Zweifel“ daran, dass sich die Stipendiatin damals überwiegend ihrer Dissertation gewidmet habe, wie die Vorschriften es verlangten.

Einzelheiten sollen nach dem Willen der Stiftung und der Partei nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Insbesondere bleibt unklar, ob die Stiftung über Entwürfe der Dissertationsschrift verfügt, die nach damaligen Angaben der Politikerin fast fertig gewesen sei. Anfragen dazu an Baerbock und die Grünen-Pressestelle blieben unbeantwortet. Die Freie Universität, an der das Promotionsvorhaben lief, hat Medienberichten zufolge erklärt, Dokumente aus dem Verfahren mangels Relevanz vernichtet zu haben.

Laschet nennt seine Abinote, Baerbock nicht

Auch ein weiterer Punkt aus der Vita der Politikerin bleibt damit unbekannt: die Qualität des Abiturs. Die Böll-Stiftung verlangt „sehr gute Schul- und Studienleistungen“ für ein Promotionsstipendium. Die Noten ihres Politik-Vordiploms sowie ihres in London erworbenen „Master of Laws“ hat die Politikerin in der Diskussion um ihren Lebenslauf bekannt gemacht. Zu ihrem Abitur machen die Grünen auf Nachfrage keine Angabe. Die Böll-Stiftung erklärte, sie würde „aus Prinzip“ dazu keine Auskunft erteilen.

Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet, der ebenfalls ein Stipendium erhalten hat, gibt sich hier transparenter. Laschet habe sein Abitur mit einem Durchschnitt von 2,4 abgelegt, erklärte die CDU auf Anfrage. Sein Jurastudium sei ab dem dritten Semester von der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung gefördert worden. Voraussetzung dafür seien „herausragende Studienleistungen“ gewesen. Laschet habe sie mit Seminaren belegt, die mit der Note „sehr gut“ bewertet worden seien. Das Erste Juristische Staatsexamen habe er mit „befriedigend“ abgeschlossen.

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