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Ein medizinische Mund-Nasen-Bedeckung liegt am 8. September in München auf der Straße.

© Peter Kneffel/dpa

Update

Neues Infektionsschutzgesetz: Bundestag beschließt Corona-Regeln für den Herbst

Bald sollen wieder schärfere Vorgaben zu Masken und Tests möglich sein. Nun muss der Bundesrat dem Gesetzespaket noch zustimmen.

| Update:

Der Bundestag hat die Corona-Regeln für Herbst und Winter beschlossen. Das Gesetzespaket der Ampel-Koalition, das generell wieder schärfere Vorgaben zu Masken und Tests ermöglicht, erhielt am Donnerstag 386 Stimmen.

313 Abgeordnete stimmten dagegen, 3 enthielten sich. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen.

Die Regeln sollen ab dem 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten. Mit den neuen Regeln soll einem befürchteten deutlichen Anstieg der Corona-Infektionen begegnet werden.

Bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen

Bundesweit soll weiter eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen gelten, aber nicht mehr in Flugzeugen. Auch in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen soll es eine solche Maskenpflicht geben.

Vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken soll zudem ein negativer Test vorgelegt werden müssen.

Länder dürfen Maskenpflicht in Innenräumen und ÖPNV verhängen

Eine Maskenpflicht in Restaurants und anderen Innenräumen sollen die Länder ab Oktober verhängen dürfen. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll durch die Länder weiter verhängt werden können.

Testpflicht an Schulen und Kitas möglich

An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen ab Klasse fünf.

Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können. In der Debatte hatte die Opposition harsche Kritik geübt. So warf der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge der Koalition „erhebliche handwerkliche Mängel“ vor.

Kritik der Opposition

Kathrin Vogler von der Linken kritisierte die Pläne als unplausibel. Mehrere AfD-Abgeordnete riefen die Koalition dazu auf, den Menschen „ihre Freiheit und ihre Eigenverantwortung“ zurückzugeben.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte die Regeln: „Wir ermöglichen es den Ländern, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig ist - nicht mehr, aber auch nicht weniger.“

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte über den von ihm mitentwickelten Entwurf: „Der enthält keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen, keine Demonstrationsverbote.“ (dpa)

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