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Am 30. November rief der Deutsche Bühnenverein zum Aktionstag "Ohne Kunst wird es still" auf. Das HOT war dabei.

© Britta Pedersen/dpa

Kommentar | Absage "Fahrender Adventskalender": Sinn und Unsinn des untersagten Balkontheaters

Das Balkontheater des Hans Otto Theaters darf nicht stattfinden. Die Gründe dafür sind nachvollziehbar. Aber nicht, dass für den Handel andere Gesetze gelten als für die Kunst.

Potsdam - Unverständlich wirkte das zunächst: Da will sich das Hans Otto Theater aus dem Reich des digitalen Einfallsreichtums nach Wochen erstmals wieder live an sein Publikum wenden, denkt sich ein Corona kompatibles Format aus, und kann am Ende doch nicht auftreten. 

Das Format, Balkontheater unter dem Titel „Fahrender Adventskalender“, war so ähnlich von der Kammerakademie bereits getestet worden und funktionierte im Sommer wunderbar. Jetzt ist aber Herbst, die zweite Welle ist da. 

Eine irrwitzige Volte, eine tatsächliche Unwägbarkeit

Die erste Begründung für das Verbot ist dennoch eine Haarspalterei: Es dürfen nicht mehr als zwei Haushalte zusammenkommen – im Fall des HOT-Projekts wären es vier. Nur sind das Schauspieler und Techniker, die im Theater auch beiden Proben zusammentreffen dürften, und zwar ganz legal. An frischer Luft darf das nun nicht passieren: eine irrwitzige Volte der Corona-Bestimmungen. 

Als zweiten Grund für das Verbot nennt das Ministerium allerdings eine tatsächlich bestehende Unwägbarkeit: Wer kann vorhersagen, wie viele Menschen bei einem öffentlichen Konzert spontan zusammenkommen, und sei es für nur 15 Minuten? Wer wollte die Verantwortung dafür übernehmen? Eben. 

Und eine Inkonsequenz

Dass das jedoch dort, wo es nicht um gratis Kunst, sondern um Handel geht, offenbar anders ist, bleibt tatsächlich: inkonsequent. Und unverständlich. Denn wo verkauft wird, darf ja nach wie vor gedrängelt werden. Von mehr als zwei Haushalten sowieso.

Lena Schneider

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