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Kultur: Ehen vor Gericht: Kampf um die Seelen

Mit der Trennung ihrer Eltern bricht für Kinder eine Welt zusammen. Doch ihr Leid ist damit nicht zu Ende.

Mit der Trennung ihrer Eltern bricht für Kinder eine Welt zusammen. Doch ihr Leid ist damit nicht zu Ende. Zu wem gehöre ich? Die Frage quält, und es kann noch schlimmer werden, gerade bei internationalen Ehen: Wohin gehöre ich?

Es gibt Väter und Mütter, die darauf keine Rücksicht nehmen. Sie holen die Kinder einfach zu sich. Von Deutschland in die USA zum Beispiel oder aus der Türkei nach Deutschland. Dann beginnt ein Krieg mit ungewissem Ausgang. Geführt wird er seit mehr als zehn Jahren mit dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKiEntÜ). Das erste Opfer ist meistens das Kind. Denn in vielen Fällen führt der Weg zum Frieden über dessen psychiatrische Sektion.

Kinder leben sich schnell ein. Das wissen ihre Entführer. Ihnen fällt es leicht zu argumentieren, dass man es nicht jetzt wieder aus seinem Umfeld herausreißen kann. Genau dies will das Haager Abkommen verhindern. Das Kind muss zurückgebracht werden, wenn der Antrag bis spätestens ein Jahr nach der Entführung gestellt worden ist. In Deutschland ist dafür der Generalbundesanwalt in Karlsruhe zuständig. 102 Mütter und Väter versuchten 1999 auf diese Weise ihre Kinder in die Bundesrepublik zu holen, vor allem aus den USA, Italien und Griechenland. In 71 Fällen sollen Kinder hier in Deutschland widerrechtlich festgehalten worden sein. Diese Anträge stammten vornehmlich aus den USA, aber auch aus Großbritannien und Frankreich.

Das harsche Gebot des Abkommens, die Kinder bis zum Ablauf des ersten Jahres zurückzuführen, kennt Ausnahmen. Für den acht Jahre alten Ernst war das die Rettung. Seinen Fall schildert der Kinderpsychiater Gunther Klosinski (Familie und Recht, Ausgabe 10/2000). Ernst wurde von seiner Mutter aus Nordamerika nach Deutschland entführt. Ursprünglich hatten die Eltern in Deutschland gelebt. Nach der Auswanderung kriselte die Ehe. Man trennte sich, die Mutter nahm Ernst zunächst mit zurück in die Heimat. Als die Frau sich hier um ihre pflegebedürftige Mutter kümmern musste, ging Ernst wieder zu seinem Vater. Man verabredete, er solle so bald wie möglich zurückkehren. Daran hielt sich der Vater nicht.

Clinton beschwerte sich bei Schröder

Das US-Gesetz war auf der Seite des Mannes. Ihm war schon vor einiger Zeit das vorläufige Sorgerecht zugesprochen worden. Doch das Kind litt. Einmal war die Mutter in des USA zu Besuch. "Mama, ich habe gedacht, du bist der Vogel am Fenster und ich könnte mit dir wegfliegen", soll ihr der Sohn gesagt haben. Sie zögerte nicht lange. Einige Wochen später hat sie Ernst an seiner Schule abgeholt und flog mit ihm in die Heimat.

Bald meldete sich auf Betreiben des Vaters in den USA der Generalbundesanwalt. Aber die Mutter berief sich auf eine Bestimmung des Abkommens, die immer wieder für Streit sorgt. Das Kind muss nicht zurück, wenn dies mit einer "schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens verbunden ist". Dies festzustellen, ist Aufgabe der Gerichte - geleitet von psychiatrischen Sachverständigen wie Klosinski. Nach einer Exploration des Kindes mit verschiedenen psychologischen Testverfahren erkannte er bei Ernst massive Ängste vor seiner Rückkehr. "Ich werde traurig sein und nicht atmen können", sagte ihm das Kind einmal. Ernst durfte bleiben. Ein deutsches Gericht entschied zugunsten der Mutter.

So wird der Konflikt zwischen den Eltern zu einem Konflikt zwischen den Ländern. Denn die heimatlichen Gerichte haben die Tendenz, die Kinder nicht mehr außer Landes zu lassen. Die Tragik einer gescheiterten Ehe hat so schon die höchsten Diplomaten beschäftigt. Zuletzt beschwerte sich US-Präsident Bill Clinton beim Bundeskanzler über die restriktive Praxis der hiesigen Gerichte. Die islamischen Länder sind dem Abkommen gar nicht erst beigetreten.

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