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Im Iran wurden zwei Journalistinnen zu Gefängnisstrafen verurteilt.

© Fotolia/BARRY BARNES

Wegen Berichterstattung über Proteste: Haftstrafen für iranische Journalistinnen

Die Vorwürfe lauteten auf Verstöße gegen die nationale Sicherheit und Propaganda gegen den Staat. Zudem wurde ein Ausreiseverbot verhängt.

Im Iran sind zwei Journalistinnen zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Revolutionsgericht in Teheran habe Nassim Sultan Beygi und Saideh Schafii wegen ihrer Berichterstattung im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten im Herbst schuldig gesprochen, berichtete die Zeitung „Shargh“ unter Berufung auf Familienangehörige. Eine weitere Journalistin, Mehrnusch Sarei, die im Januar festgenommen worden war, wurde demnach freigesprochen. Eine offizielle Bestätigung durch die Justiz gab es zunächst nicht.

Sultan Beygi war im Januar beim Versuch der Ausreise am Teheraner Hauptstadtflughafen festgenommen worden. Auch Shafii kam im Januar in Haft. Laut „Shargh“ wurden beide Frauen wegen Verstößen gegen die nationale Sicherheit und Propaganda gegen den Staat verurteilt. Nach ihrer Haft dürfen sie den Iran für zwei Jahre nicht verlassen.

Journalisten im Fokus von Irans Justiz

Irans Justiz hat in den vergangenen Monaten Medienschaffende verstärkt ins Fadenkreuz genommen. Am Samstag berichtete die Zeitung „Etemad“, dass ihr Chefredakteur mit einem einjährigen Berufsverbot belegt wurde. Grund für die Strafe seien Artikel, die das Blatt während der Protestwelle im Herbst veröffentlicht hatte.

Ausgelöst vom Tod einer jungen iranischen Kurdin in Polizeigewahrsam waren die Proteste gegen die klerikale und politische Staatsführung im Herbst der größte Belastungstest für die Islamische Republik seit Jahrzehnten. Laut dem Komitee zum Schutz von Journalisten in New York (CPJ) wurden fast 100 Medienvertreter festgenommen. Ein Großteil kam inzwischen wieder auf Kaution frei.

Vergangene Woche standen die preisgekrönten Journalistinnen Nilufar Hamedi und Elaheh Mohammadi vor Gericht. Die beiden Frauen waren im Herbst 2022 unter den ersten, die über den Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini berichtet hatten. Ihnen wird Zusammenarbeit mit Auslandsgeheimdiensten sowie Propaganda gegen den Staat vorgeworfen. In Kürze soll das Urteil fallen. (dpa)

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