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Uiguren in der chinesischen Provinz Xinjiang werden von der Polizei zurückgedrängt (Archivbild).

© AFP / PETER PARKS/AFP

Kampf gegen mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen: EU-Parlament beschließt Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit

In zahllosen Artikeln steckt Zwangsarbeit. Für jeden Durchschnittskunden in der EU arbeiten Schätzungen zufolge Dutzende Sklaven im Ausland. Ab 2027 soll sich das ändern.

Die EU nimmt mit einem Verbot der Einfuhr von Produkten aus Zwangsarbeit mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen in China ins Visier. Das Europaparlament beschloss Dienstag in Straßburg für ein Gesetz, nach dem entsprechende Produkte an den EU-Grenzen aus dem Verkehr gezogen werden sollen.

Das Verbot soll unter anderem Importe aus der chinesischen Provinz Xinjiang treffen, wo westliche Staaten die Ausbeutung der muslimischen Minderheit der Uiguren vermuten.

Die Behörden sollen demnach Untersuchungen einleiten, wenn sie in der Lieferkette eines Produktes Zwangsarbeit vermuten. Bei mutmaßlicher Zwangsarbeit innerhalb der EU sind die Behörden der Mitgliedstaaten zuständig, außerhalb der EU die Kommission in Brüssel. Bestätigt sich der Verdacht, sollen Waren an den EU-Grenzen beschlagnahmt werden und vom europäischen Markt zurückgezogen werden.

Ausführliche Datenbank mit wissenschaftlichen Kenntnissen nötig

Verschärfte Regeln sollen für Regionen und Wirtschaftsbereiche gelten, in denen staatlich organisierte Zwangsarbeit vermutet wird. Fachleuten zufolge ist es in solchen Fällen häufig schwierig oder gar unmöglich, die Arbeitsbedingungen vor Ort zu untersuchen und Belege zu finden.

Ein Landarbeiter zeigt am Rande einer Plantage bei San Pedro Bohnen von Kakaofrüchten, die dort zum Trocknen ausgelegt wurden. Produkte aus Zwangsarbeit sollen in der EU künftig nicht mehr verkauft werden dürfen.

© dpa/ISSOUF SANOGO

Die Behörden sollen sich deshalb etwa auf allgemeinere wissenschaftliche Erkenntnisse stützen können. Dafür soll die EU-Kommission nun eine ausführliche Datenbank einrichten.

Darunter könnte etwa die chinesische Provinz Xinjiang fallen. Fachleute wie der China-Experte Adrian Zenz gehen davon aus, dass mehr als eine Million muslimische Uiguren in der Region unter dem Vorwand sogenannter „Armutsbekämpfungs-Maßnahmen“ zur Arbeit gezwungen und streng überwacht werden. Staatlich organisierte Zwangsarbeit wird außerdem etwa bei der Baumwollernte in Turkmenistan und in der Landwirtschaft in Usbekistan vermutet.

Mit dem Gesetz nutze „die Europäische Union ihre Marktmacht, um Zwangsarbeit weltweit zu bekämpfen“, begrüßte die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im Parlament, Anna Cavazzini, das Gesetz. „Das ist eine gute Nachricht für die Menschenrechte weltweit, aber auch für europäische Unternehmen, die aktuell unter Dumping-Importen aus Regionen mit Zwangsarbeit leiden.

Kritik am Gesetz

Sozialdemokraten, Grüne, Linke und Teile der Liberalen im Europaparlament hatten in den Verhandlungen gefordert, dass sich beim Verdacht auf staatlich organisierte Zwangsarbeit die Beweislast umkehrt. Damit hätten Unternehmen beweisen müssen, dass es in ihren Lieferketten keine Zwangsarbeit gibt. „Ohne die Beweislastumkehr ist das Gesetz wirkungslos“, hatte auch der China-Experte Zenz gewarnt. Unter den Mitgliedstaaten gab es dafür jedoch keine Mehrheit.

Der Vorsitzende der Unionsabgeordneten im Europaparlament, Daniel Caspary (CDU), kritisierte das Gesetz dennoch. Die Verantwortung dürfe „nicht ausschließlich bei den Unternehmen, die schon durch hohe Rohstoff- und Energiepreise sowie bürokratische Auflagen sehr belastet sind, abgeladen werden“, erklärte er. Das Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit komme „grundsätzlich zur falschen Zeit“.

Der deutsche Chemiekonzern BASF und der Autobauer Volkswagen waren im Februar unter Druck geraten, weil sie mit Unternehmen in Xinjiang zusammenarbeiteten und dort mutmaßlich uigurische Zwangsarbeiter einsetzten. BASF kündigte daraufhin seinen Rückzug aus der Region an. VW verwies hingegen auf eine interne Überprüfung, die keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen im Rahmen seiner Aktivitäten in Xinjiang ergeben habe.

In den USA gilt bereits seit 2021 ein Gesetz zur Verhinderung der Zwangsarbeit der Uiguren. Hersteller müssen seitdem nachweisen, dass in ihren Produktionsketten keine uigurischen Zwangsarbeiter eingesetzt wurden. Befürworter des EU-Gesetzes warnten deshalb, ohne eine entsprechende europäische Regelung würden Produkte aus Xinjiang vermehrt in die EU importiert. (AFP)

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