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Künftig reicht für die Änderung des Geschlechtseintrags eine Selbstauskunft auf dem Standesamt aus.

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Vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags: Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

Künftig sollen Menschen ihren Geschlechtseintrag einfacher ändern können. Das hat der Bundestag am Freitag beschlossen. Das Vorhaben war heftig umstritten.

Nach teils kontroversen Debatten hat der Bundestag am Freitagnachmittag das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Dieses soll die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen wesentlich vereinfachen. Für das Gesetz stimmten 374 Abgeordnete, dagegen 251. Elf Abgeordnete enthielten sich.

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Mit dem Gesetz wird das mehr als 40 Jahre Transsexuellengesetz ersetzt, das das Bundesverfassungsgericht in großen Teilen mehrfach für verfassungswidrig erklärt hatte. Künftig reicht für die Änderung des Geschlechtseintrags eine Selbstauskunft auf dem Standesamt aus. Bisher sind dafür zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Verfahren vor Gericht nötig, was von Betroffenen als sehr belastend und kostspielig kritisiert wird.

Erst am Dienstag hatte sich die Ampelkoalition auf letzte Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz geeinigt. In der Bundestagsdebatte am Freitagmittag verteidigten Abgeordnete der Ampelkoalition noch einmal das Vorhaben, auch die Linke unterstützte es. CDU und AfD-Vertreter:innen lehnten es ab, ebenso Sahra Wagenknecht, die für ihr Bündnis sprach.

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So nannte Sven Lehmann (Grüne), der Queerbeauftagte der Bundesregierung, das Gesetz „zutiefst liberal“: „Denn es beendet die staatliche Bevormundung von Menschen und stärkt ihre Persönlichkeitsrechte.“ An die Union gerichtet wies er darauf hin, dass sogar das Zentralkomitee der deutschen Katholiken das Vorhaben unterstütze.

Das Gesetz beendet die staatliche Bevormundung von Menschen und stärkt ihre Persönlichkeitsrechte.

Sven Lehmann (Grüne), Queerbeauftragter der Bundesregierung

Für Anke Henning (SPD) wurde „ein Stück Geschichte geschrieben“: „Das Selbstbestimmungsgesetz nimmt niemandem etwas weg, sondern es beseitigt Unrecht.“ Katrin Helling-Plahr (FDP) gab zwar zu, sie könne mit der „Wokekultur“ nichts anfangen, und beim Gendern würde ihr die Zunge abfallen: „Aber das Gesetz finde ich dennoch gut. Denn Menschen sind unterschiedlich, und das respektiere ich. Wer bin ich, diese Lebensentwürfe infrage zu stellen?“ Es würden alle Sorgen ernst genommen, „die uns in der Debatte begegnet sind“.

Mareike Lotte Wulf (CDU) sagte, dass auch die Unionsfraktion das alte Transsexuellengesetz als nicht mehr zeitgemäß anerkenne. „Einer voraussetzungslosen Änderung des Geschlechtseintrags können wir aber nicht zustimmen.“ Aus Sicht der Union würde das Gesetz Missbrauch nicht verhindern, auch würde die Schutzfunktion des Staates gegenüber Kindern und Jugendlichen vernachlässigt. Für Wagenknecht genauso wie für den AfD-Abgeordneten Martin Reichardt war das Gesetz „Ideologie“.

Der Gesetzentwurf wurde fast zwei Jahre heftig debattiert, schon im Sommer 2022 hatten Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) erste Eckpunkte dafür vorgestellt. Nicht nur Kritiker:innen wandten sich dagegen.

Auch in der trans Community waren die Vorschläge umstritten, da vielen der Entwurf nicht weit genug ging. Letztlich sprachen sich aber auch viele Frauenverbände wie der Deutsche Frauenrat und die Frauenhauskoordinierung oder Psychotherapeutenverbände für das Selbstbestimmungsgesetz aus.

Das Gesetz soll am 1. November in Kraft treten. Bereits ab dem 1. August können Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens beim Standesamt abgegeben werden. Damit kann die im Gesetz vorgesehene dreimonatige Anmeldefrist bereits beginnen.

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