zum Hauptinhalt
ARCHIV - 09.05.2023, Baden-Württemberg, Stuttgart: Der Angeklagte in einem Prozess um sexuelle Nötigung betritt den Gerichtssaal. Der inzwischen vom Dienst freigestellte Inspekteur der Polizei soll im November 2021 in Stuttgart eine Polizeibeamtin sexuell belästigt haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen sexueller Nötigung erhoben. (zu dpa: «Plädoyers im Prozess gegen Polizei-Inspekteur erwartet») Foto: Bernd Weißbrod/dpa - ACHTUNG: Person(en) wurde(n) aus rechtlichen Gründen gepixelt +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Bernd Weißbrod

Prozess um sexuelle Nötigung: Staatsanwaltschaft ficht Urteil gegen Polizei-Inspekteur an

Das Verfahren schlug bis in höchste Kreise von Polizei und Politik erhebliche Wellen. Dem ranghöchsten Polizisten des Landes war vorgeworfen worden, eine Hauptkommissarin sexuell genötigt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ficht den Freispruch für den baden-württembergischen Inspekteur der Polizei wie angekündigt an. „Wir haben am Montag Revision eingelegt“, sagte ein Sprecher der Behörde am Samstag.

Zuvor hatten andere Medien berichtet. Der Fall könnte damit in die nächste Runde gehen. Denn der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss nun prüfen, ob er die Revision zulässt.

Das Landgericht Stuttgart hatte den ranghöchsten Polizeibeamten Baden-Württembergs vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen - aus Mangel an Beweisen.

Dem Inspekteur war vorgeworfen worden, eine deutlich jüngere Kommissarin vor einer Stuttgarter Kneipe zu sexuellen Gefälligkeiten gedrängt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen sexueller Nötigung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und eine Geldauflage in Höhe von 16 000 Euro gefordert. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false