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An der Stelle, wo der tödlich verletzte sechsjährige Joel im September 2023 gefunden wurde, erinnern Kreuze, Kerzen und Figuren an den Jungen.

© dpa/Bernd Wüstneck

Update

Eltern begrüßen das Urteil: Gericht verurteilt Jugendlichen wegen Mordes an kleinem Joel zu acht Jahren Haft

Er hatte gestanden, den sechsjährigen Joel aus Pragsdorf in Mecklenburg-Vorpommern getötet zu haben. Dafür muss ein 15-Jähriger nun sieben Jahre und neun Monate in Haft.

| Update:

Nach dem gewaltsamen Tod des sechsjährigen Joel aus Pragsdorf in Mecklenburg-Vorpommern ist ein 15-Jähriger zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Das Landgericht Neubrandenburg sprach den Jugendlichen am Donnerstag des Mordes schuldig. Er hatte gestanden, das Kind aus der Nachbarschaft im September 2023 in einem Gebüsch gewürgt und mit mehreren Messerstichen getötet zu haben.

Mord an Joel: 15-Jähriger hat wohl allein gehandelt

Vorige Woche hatte ein umfassendes Geständnis des Jugendlichen für Überraschung gesorgt. Nach Aussage der Vertreterin von Joels Eltern, Rechtsanwältin Christine Habetha, sagte der Angeklagte - anders als bisher - aus, allein gehandelt zu haben.

Anfang April hatte der Angeklagte nach langem Schweigen zunächst ein Teilgeständnis abgelegt und von einer Beteiligung eines anderen Menschen gesprochen, bei dem es sich nicht um den Bruder handelte.

An der Stelle in Pragsdorf, wo Joel im September 2023 gefunden wurde, legten Menschen Blumen und Kuscheltiere nieder.

© dpa/Bernd Wüstneck

Familie von Joel soll 15-Jährigen gekannt haben

Joel war am Abend des 14. September vergangenen Jahres mit schwersten Stichverletzungen in einem Gebüsch bei einem Bolzplatz in Pragsdorf gefunden worden. Versuche, ihn wiederzubeleben, blieben erfolglos.

Laut Anklage soll der damals 14-Jährige im vergangenen September Joel in dem Gebüsch mehrfach ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer auf ihn eingestochen haben.

Der nun Verurteilte war rund zwei Wochen nach der Tat festgenommen worden. Er galt als letzter Mensch, der Joel lebend gesehen hatte. Der 15-Jährige und die Familie des Opfers hätten sich aus dem Dorf gekannt.

Der Fall hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt. Dort, wo Joel starb, standen auch zuletzt noch Engelsfiguren, Erinnerungsstücke und Kreuze.

Die Eltern des getöteten Sechsjährigen haben auf die Verurteilung eines 15-Jährigen wegen Mordes reagiert. „Wir sind sehr zufrieden, dass wirklich Mord drinsteht“, sagte Joels Vater am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur nach dem Urteil des Landgerichts Neubrandenburg. Der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt.

Angesichts des Jugendstrafrechts habe man zeitweilig mit einer deutlich geringeren Strafe gerechnet, sagte Joels Vater. Der Fall lasse sich durch das Mordurteil auch besser Joels Geschwistern erklären. „Du kannst erstmal Deinen Kindern erklären, dass wir wirklich jetzt eine Verurteilung wegen Mord haben.“ Der Begriff sei Kindern klarer als etwa Totschlag.

„Wir müssen sehen, was die Zeit bringt.“ Es sei erst einmal schön, dass der Prozess vorbei sei, sagte der Vater. Man werde schauen, wie es im Umgang mit der Gewalttat mit professioneller Hilfe weitergehe. „Ob man damit eines Tages irgendwie lernt zu leben.“

Mord an Joel: 15-Jähriger verstrickte sich in Widersprüche

Der angeklagte Teenager hatte sich früheren Angaben zufolge in Widersprüche verstrickt, zudem wurde demnach seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden.

Das Landgericht Neubrandenburg sah es nun laut Urteil als erwiesen an, dass der Jugendliche auf den kleinen Joel eingestochen hatte. Der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige war ursprünglich wegen Totschlags angeklagt worden. Der Prozess fand wegen seines Alters bis zur Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am Donnerstag waren Pressevertreter zugelassen.

Nach Angaben von Christine Habetha, Anwältin von Joels Eltern und Vertreterin der Nebenklage, hatten sie und auch die Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert. Demnach hatte die Staatsanwaltschaft acht Jahre Jugendstrafe und Habetha die Höchststrafe von zehn Jahren und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf Totschlag plädiert und sieben Jahre gefordert. (dpa, AFP)

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