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Herman

© dpa.

Prozess gegen den NDR: Eva Herman hat verloren

Eineinhalb Jahre lang kämpfte die frühere „Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman gerichtlich um die Rückkehr auf den Bildschirm. Nun hat das Hamburger Landesarbeitsgericht die 50-Jährige gestoppt.

Hamburg - In einem Berufungsverfahren wiesen die Richter am Mittwoch die Klage Hermans gegen die Auflösung ihres Arbeitsvertrags beim NDR endgültig zurück. Eine Revision ließen sie nicht zu. Zwar kann Herman dagegen noch Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt einreichen, doch die Hürden sind hoch. „Da muss man realistisch sein„, sagte Hermans Anwalt Dirk Feldmann. Man müsse nun in Ruhe überlegen, wie es weitergehe.

Nach umstrittenen Äußerungen Hermans zur NS-Zeit hatte der NDR die Zusammenarbeit mit der 50-Jährigen im September 2007 beendet und ihren Vertrag als freie Mitarbeiterin vorzeitig aufgelöst. Sie war dagegen gerichtlich vorgegangen und hatte so einen komplizierten Rechtsstreit über zwei Instanzen ausgelöst. Nach Ansicht von Herman war sie fest angestellt. Deshalb gelte für sie der besondere Kündigungsschutz für Arbeitnehmer.

In dem nun beendeten Verfahren wies das Gericht Hermans Argumente zurück. Nach der Beweisaufnahme stehe fest, dass die Klägerin nur eine freie Mitarbeiterin gewesen sei und sich daher nicht auf den Kündigungsschutz berufen könne, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Schaude in seiner Urteilsbegründung.

Die 50-Jährige hatte argumentiert, dass sie gegen ihre Wünsche fest in eine verbindliche Dienstplangestaltung eingebunden gewesen sei, an vorgegebenen Tagen und Uhrzeiten habe arbeiten müssen und gewünschte Urlaube nicht nehmen konnte. Dies seien Belege für ein festes Anstellungsverhältnis, hatte ihr Anwalt Feldmann noch kurz vor dem Urteilsspruch betont: „Durch die Beweiserhebung steht jetzt eindeutig fest: Der Dienstplan war verbindlich.“ Der NDR hatte das bestritten. „Es gab eine erhebliche Mitwirkung der Sprecher an der Dienstplangestaltung“, sagte dessen Anwalt Bernhard Höpfner.

Auch das Gericht sah das am Ende so. Nachdem in den vergangenen Wochen die „Tagesschau“-Sprecher Jan Hofer, Jens Riewa und der ehemalige „Tagesschau“-Chefsprecher Jo Brauner als Zeugen ausgesagt hatten, waren die Richter von einer freien Mitarbeiterschaft überzeugt. Die Sprecher hätten ihre jeweiligen Dienste selbständig „in einer Art Selbstorganisation untereinander abgesprochen“, sagte Schaude.

Herman selbst war bei der Entscheidung im Gerichtssaal anwesend, äußerte sich aber nicht zu dem Urteil. Ihr Anwalt sprach von einer überraschenden Entscheidung. dpa

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