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Ex-Kunstberater Helge Achenbach.

© David Young/dpa

Helge Achenbach: Betrügerischer Kunstberater muss Aldi-Erben 16 Millionen Euro zahlen

Achenbach hatte den verstorbenen Aldi-Miteigentümer Berthold Albrecht beim Kauf von Kunst und Oldtimern betrogen.

Der wegen Betrugs verurteilte frühere Düsseldorfer Kunstberater Helge Achenbach muss den Erben des verstorbenen Aldi-Miteigentümers Berthold Albrecht Schadensersatz in Höhe von mehr als 16 Millionen Euro zahlen. Dies entschied der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf am Donnerstag in einem Berufungsverfahren. Das Gericht reduzierte dabei die in einem erstinstanzlichen Verfahren verhängte Schadensersatzsumme von knapp 18,8 Millionen Euro (AZ.: I - 5 U 92/17).

Nach Ansicht des OLG hatte sich Achenbach unter anderem der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung und des Betruges schuldig gemacht. Achenbach hatte den 2012 gestorbenen Berthold Albrecht demnach beim Kauf von Kunst und Oldtimern betrogen. Nach einer Vereinbarung sollte Achenbach in seinem Namen für Albrecht Kunstwerke bei Galeristen ankaufen und an den Aldi-Miteigentümer weitergeben.

Ab dem Jahr 2010 erwarb der Kunsthändler auch wertvolle Oldtimer für den Unternehmer. Dabei habe Achenbach seine Freundschaft zu Albrecht ausgenutzt, um „nicht vereinbarte Aufschläge auf die Einkaufspreise der Kunstobjekte und Oldtimerfahrzeuge“ vorzunehmen, erklärten die Richter in ihrem Urteil. Teilweise manipulierte der Kunstberater auch Rechnungen, um sein Vorgehen zu verschleiern.

Schadenshöhe blieb hinter Forderungen der Erben

Bei der Schadenshöhe blieb das OLG allerdings hinter den Forderungen der Albrecht-Erben zurück. So konnte die Klägerseite Schadensersatzforderungen für einige Kunstwerke nicht in der ursprünglich gewünschten Höhe nachweisen. Bei weiteren Kunstobjekten und Oldtimern konnte der Senat entweder eine Täuschung oder eine Preismanipulation nicht feststellen.

Eine Revision ließ das OLG nicht zu. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil eine Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof möglich ist.

Achenbach war in einem Strafprozess im März 2015 vom Landgericht Essen zu sechs Jahren Haft wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Untreue verurteilt worden. Anfang Juni dieses Jahres war er nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe wieder auf freien Fuß gekommen. (epd)

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