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Tagesspiegel Plus

Karrierekiller Tinder: Was Arbeitnehmer dürfen – und was nicht

Kann man gekündigt werden, weil man im Netz nach One-Night-Stands sucht? Die Berliner Arbeitsrechtlerin Katja Hinz klärt auf.

Das Urteil löste bundesweit eine Debatte aus: Die Bundeswehr-Kommandeurin Anastasia Biefang hatte einen Disziplinarverweis bekommen, weil auf ihrem Datingprofil bei Tinder stand, dass sie „spontan, lustvoll, trans*“ und „auf der Suche nach Sex“ sei. Außerdem der Hinweis: „All genders welcome“. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte den Verweis als rechtens – mit der Begründung, dass die Soldatin ihre „außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht“ verletzt hätte und „Zweifel an ihrer charakterlichen Integrität“ erweckt habe. Als Führungskraft von rund 1000 Leuten hätte sie Rücksicht auf ihre „berufliche Stellung“ nehmen müssen.  

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