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Brandenburg: Wieder ein korrupter Bürgermeister Guben: Anklage gegen beurlaubten Rathauschef wegen Bestechlichkeit und Untreue erhoben

Neuruppin/Guben - Zwei Jahre lang haben die Anti-Korruptions-Ermittler der Neuruppiner Staatsanwaltschaft gegen den beurlaubten Gubener Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner (FDP) ermittelt. Jetzt haben sie vor dem Landgericht Cottbus Angklage wegen Untreue und Bestechlichkeit gegen den Politiker erhoben.

Neuruppin/Guben - Zwei Jahre lang haben die Anti-Korruptions-Ermittler der Neuruppiner Staatsanwaltschaft gegen den beurlaubten Gubener Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner (FDP) ermittelt. Jetzt haben sie vor dem Landgericht Cottbus Angklage wegen Untreue und Bestechlichkeit gegen den Politiker erhoben. Angeklagt ist auch ein Unternehmer aus Guben wegen Bestechung.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Neuruppin wirft dem 61-jährigen Hübner Bestechlichkeit in sechs Fällen, darunter in einem besonders schweren Fall, sowie Untreue in sechs besonders schweren Fällen vor. Hübner soll zwei Unternehmen Aufträge der Stadt Guben für Grünflächen- und Friedhofspflege sowie für den Rückbau und Abriss von Gebäuden zugeschanzt haben. Im Gegenzug sollen die Geschäftsführer zweier Unternehmen aus Guben und Peitz Hübner seit 2005 mit Dienstleistungen und Geschenken bedacht haben. Die Gartenbaufirma soll Hüber etwa das Wochenendgrundstück hergerichtet haben. Dazu soll die Verlegung von Rollrasen, das Anlegen neuer Gartenpflanzen, aber auch die Pflege wie Rasenmähen und Heckenschneiden gehört haben. Von der Abrissfirma soll Hübner Geschenke in Form von Lebensmitteln und Spirtuosen gegeben haben.

Erst Ende 2012 war in einem Prozess am Landgericht Cottbus gegen eine Lausitzer Abfallentsorgungsfirma wegen des Vorwurfs der Bestechung bekannt geworden, dass Hübner Weinpakete und Geschenkkörbe mit Lebensmitteln erhielt. Der angeklagte Geschäftsführer wurde allerdings nur wegen Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe verurteilt, das Gericht sah keine schwerer wiegende Bestechung Hübners durch den Unternehmenschef.

Ingsesamt sollen die Zuwendungen beider Unternehmen nach Angaben der Staatsanwaltschaft einen Wert von 30 000 Euro gehabt haben.

Daneben wird Hübner in der Anklage aber auch Untreue vorgeworfen. In sechs Fällen soll er veranlasst haben, dass Anwaltskosten, die im Zuge eines Disziplinarverfahrens gegen ihn entstanden sind, zu Unrecht aus dem Haushalt der Stadt bezahlt werden. Daneben soll Hübner über mehrere Jahre die Dienstgarage der Stadtverwaltung genutzt haben, um dort seine privaten Wagen unterzustellen. In diesen Fällen soll der Stadt Guben ein Schaden von  9000 Euro entstanden sein.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes (LKA) gegen den Bürgermeister waren Mitte 2010 durch zwei Strafanzeigen sowie durch Erkenntnisse einer Finanzbehörde ausgelöst worden. Später kamen weitere Anzeigen von Stadtverordneten hinzu. Die Fronten zwischen dem Bürgermeister und den Stadtparlamentariern hatten sich zuletzt enorm verhärtet, dem Bürgermeister warfen einige Stadtverordnete Selbstherrlichkeit vor. Der 61-jährige Hübner bestreitet die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und wehrte sich juristisch dagegen. Im Jahr 2002 war er zum Bürgermeister von Guben gewählt und 2009 in seinem Amt bestätigt worden. Wegen der Korruptionsvorwürfe hatte die Stadtverordnetenversammlung im November 2011 beschlossen, Hübner per Beschluss die Führung der Dienstgeschäfte auszusprechen. Allerdings hatte es dabei Formfehler gegeben. Hübner klagte deshalb erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Cottbus dagegen, das die Suspendierung Hübners im Januar 2012 für unwirksam erklärte. Darauf wollte Hübner wieder auf seinen Posten im Rathaus zurückkehren, das aber gelang ihm nur für einen Tag. Die Stadtverordnetenvorsteher stellten dem Bürgermeister erneut eine Suspendierung zu, diesmal ohne Formfehler. Im Mai 2012 dann leitete Landrat Harald Altekrüger (CDU) ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren gegen Hübner ein und entbob ihn vom Dienst. Hübner scheiterte mit seinen Klagen gegen die Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Potsdam erklärte die vorläufige Amtsenthebung im September für rechtmäßig. Amtierender Bürgermeister ist derzeit Fred Mahro (CDU).

Für Bestechlichkeit und Untreue in besonders schwerem Fall, von der die Staatsanwaltschaft im Fall Hübner wegen des Missbrauchs der Befugnisse als Amtsträger ausgeht, sieht das Gesetz Mindestfreiheitsstrafen von jeweils sechs Monaten vor. Für den besonders schweren Fall der Bestechlichkeit, von dem die Ankläger in einem Fall wegen des großen Ausmaßes des Vorteils ausgehen, sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Wann der Prozess gegen Hübner eröffnet wird, ist noch unklar.

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