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Wahl in Guben für gültig erklärt: Korrupter Bürgermeister weiterhin suspendiert

Guben - Vorerst keine Neuwahl: Die Gubener Bürgermeisterwahl im Sommer ist aus Sicht des Stadtparlaments gültig gewesen. Die Mehrheit der Stadtverordneten stimmte am Mittwoch einer entsprechenden Beschlussfassung zu.

Guben - Vorerst keine Neuwahl: Die Gubener Bürgermeisterwahl im Sommer ist aus Sicht des Stadtparlaments gültig gewesen. Die Mehrheit der Stadtverordneten stimmte am Mittwoch einer entsprechenden Beschlussfassung zu. Das Stadtparlament hatte über drei Wahleinsprüche zu entscheiden. Im Juli hatte der frühere Amtsinhaber Klaus-Dieter Hübner (FDP) die Wahl mit 57,8 Prozent der Stimmen in der Kleinstadt an der Grenze zu Polen gewonnen. Der Kommunalpolitiker ist dort aber umstritten, weil er wegen einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Korruptionsprozess vorbestraft ist. Der 65-Jährige ist zurzeit suspendiert und kann sein Amt nicht ausführen. Der Beschlussfassung, die die Bürgermeisterwahl für gültig erklärt, folgten 17 Gubener Stadtverordnete. Es gab zugleich eine Gegenstimme und vier Enthaltungen.

Der Beschluss ist noch nicht das letzte Wort. Die Wahleinspruch-Steller, der Wahlleiter, der Landrat von Spree-Neiße sowie Hübner können gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen, wie der amtierende Bürgermeister Fred Mahro (CDU) sagte. Das Landgericht Cottbus hatte Hübner 2015 zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er in seiner früheren Amtszeit eine Gartenbaufirma mit städtischen Aufträgen begünstigte. Im Gegenzug pflegte der Betrieb kostenlos Hübners Privatgrundstück. Der 65-Jährige wurde nach der Wahl gleich nach seiner Amtsannahme suspendiert und erhielt zudem Hausverbot. Die Stadtverordneten wollten damit nach eigenen Angaben wegen seiner Vorstrafe einen Imageschaden für Guben verhindern. Nun ist er durch den Landkreis suspendiert.

Die Innenexpertin der Grünen-Fraktion im Landtag, Ursula Nonnemacher, nannte die Situation absurd. „Dieter Hübner ist gewählt, kann sein Amt aber wegen seiner Suspendierung nicht ausüben. Für die Wählerinnen und Wähler sollte hier künftig vor Wahlen Klarheit herrschen“, sagte Nonnemacher. Die Grünen haben deshalb beantragt, das Kommunalwahlgesetz zu ändern. Denn nach dem Beamtengesetz darf Hübner mit einem Hafturteil von mehr als einem Jahr kein Wahlbeamter mehr sein. Nur im Kommunalwahlgesetz gibt es dazu eine Lücke. Die Grünen wollen verhindern, dass sich solch ein Fall wiederholt. Denn die Folgen sind gravierend: Guben ist tief gespalten, was den umstrittenen FDP-Kommunalpolitiker angeht, wie Stadtverordnete am Mittwoch erneut bestätigten. Ein Abgeordneter sagte, dass es Risse quer durch Familien gebe. dpa/axf

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