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Innenminister Michael Stübgen (CDU) bei der Vereidigung Brandenburger Polizisten 2020.

© Paul Zinken/dpa

Verfassungsschutz soll Beamte überprüfen: Extremtest für Brandenburger Staatsdiener

Brandenburg könnte das erste Bundesland mit einem Verfassungstreue-Check für künftige Beamte werden. Das Kabinett stimmt einem entsprechenden Plan von CDU-Innenminister Stübgen zu.

Potsdam - Angehende Polizisten, Lehrer, Richter und Staatsanwälte in Brandenburg sollen vor ihrer Verbeamtung künftig vom Verfassungsschutz überprüft werden. „Extremisten jedweder Couleur haben im Staatsdienst nichts zu suchen“, sagte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) bei der Vorstellung seines Gesetzentwurfs für den sogenannten Verfassungstreue-Check, dem das rot-schwarz-grüne Kabinett am Dienstag zustimmte. 

Der Landtag muss nun über die Vorlage entscheiden. Für künftige Beamte aus allen Berufsgruppen soll nach Stübgens Plänen künftig eine Regelabfrage an den Landesverfassungsschutz gerichtet werden. Die Einstellungsbehörde entscheidet dann, ob die vorliegenden Informationen einer Beschäftigung im Staatsdienst entgegenstehen. 

Nicht jede Information darf genutzt werden 

Der Check sei kein Misstrauensvotum gegenüber den Beamten, sondern eigentliche eine Selbstverständlichkeit, sagte der Innenminister. Sicherheitspersonal an Flughäfen etwa werde schon längst dieser Abfrage unterzogen. Brandenburg sei mit dem Verfassungstreue-Check bundesweit Vorreiter. Herangezogen werden dabei nur Informationen, die ohne den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie Telefonüberwachung erhoben werden. 

Wer aber beispielsweise bei einer auch von Extremisten besuchten Veranstaltung aufgefallen ist, wegen Volksverhetzung oder des Tragens verfassungswidriger Kennzeichen registriert oder Mitglied einer vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation ist, dem könnte die Beamtenlaufbahn verwehrt werden. Bislang seien nur Einzelfälle von Polizisten, Lehrern oder Richter bekannt geworden, die die freiheitlich demokratische Grundordnung in Frage stellten. Diese Beispiele zeigten aber, das eine Überprüfung vor Beginn der Laufbahn sinnvoll sei, sagte Stübgen. 

Eine nachträgliche Überprüfung von Beamten, die bereits im Staatsdienst sind, soll es nicht geben. Allerdings soll bei Disziplinarverfahren künftig eine Anfrage an die Verfassungsschutzbehörde gestellt werden, sofern der Verdacht auf eine Verletzung der Verfassungstreuepflicht vorliegt. 

Auch Richter und Staatsanwälte sind jetzt dabei 

Im Vorfeld war strittig, wer dem Check unterzogen werden soll. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte davor, nur Polizisten zu überprüfen. Eine „Lex Polizei“ dürfe es nicht geben, hatte Brandenburgs GdP-Landeschefin Anita Kirsten erklärt. Lehrer dürften nicht ausgenommen werden. Diese sind nun dabei, allerdings bleiben nicht verbeamtete Seiteneinsteiger, die inzwischen einen hohen Anteil der Lehrkräfte stellen, von dem Check ausgenommen. 

Stübgens Partei- und Kabinettskollegin, Justizministerin Susanne Hoffmann, hatte wiederum sich dafür ausgesprochen, Richter und Staatsanwälte von der Prüfung auszunehmen. Vor allem die SPD drängte aber darauf, keine Ausnahmen zuzulassen. „Es sollte keine Lex nur für bestimmte Berufsgruppen geben“, sagte SPD-Fraktionschef Daniel Keller. 

Die Grünen bleiben skeptisch 

Die mitregierenden Grünen stehen dem Check, der nicht Bestandteil des rot-schwarz-grünen Koalitionsvertrags ist, weiter sehr skeptisch gegenüber. „Das ist kein Lieblingsprojekt von uns“, sagte der Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke am Dienstag. Dem Innenminister müsse klar sein: „Es gibt keine Garantie, dass der Gesetzentwurf so durchgeht.“ Den Grünen sei wichtig, dass die Verhältnismäßigkeit bei der Überprüfung gewahrt werde. 

Opposition positioniert sich unterschiedlich 

Linke und AfD lehnen den Verfassungstreue-Check grundsätzlich ab. „Rechtsextreme und Demokratiefeinde haben im Staatsdienst nichts zu suchen“, so Linke-Fraktionschef Sebastian Walter. Deswegen brauche es aber keinen Check durch den Verfassungsschutz, dessen Informationsgewinnung nicht transparent sei, sondern eine engagierte Zivilgesellschaft. Sorgen, dass Mitglieder seiner Partei, etwa durch Engagement in der vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften Roten Hilfe, bei der Prüfung durchfallen könnten, habe er nicht. „In meiner Partei gibt es keine Verfassungsfeinde“, so Walter.  

Auch die AfD-Fraktion – der Brandenburger Landesverband wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft – lehnt die Prüfung von Beamten durch den Nachrichtendienst strikt ab. Was Stübgen vorhabe sei ein „Regierungstreue-Check“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer, der Lehrer Dennis Hohloch. Es habe den Innenminister nicht zu interessieren, was Beamte privat unternehmen. 

Die dritte Oppositionsfraktion BVB/Freie Wähler hingegen dürfte im Landtag für den Gesetzentwurf stimmen. Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass sich Menschen im Staatsdienst zur Verfassung bekennen müssen, so Fraktionschef Péter Vida. Er sehe deshalb kein Problem in der Prüfung, „ich sehe nur ein Problem mit denen, die damit ein Problem haben“, sagte der Freie-Wähler-Chef.

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