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Die automatische Kennzeichenerfassung war am Mitwoch Thema im Landtag.

© Patrick Pleul/dpa

Update

Umstrittene Maßnahme: Brandenburgs Innenminister lässt weiter Kennzeichen speichern

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat die umstrittene Kennzeichenspeicherung durch die Polizei verteidigt. Allerdings soll bei der Löschung von Daten nachgebessert werden.

Potsdam - Brandenburgs neuer Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat die Vorwürfe von Brandenburgs Datenschutzbeauftragter, die Polizei habe bei der automatischen Kennzeichenspeicherung (Kesy) auf Autobahnen rechtswidrig gehandelt, zurückgewiesen. 

„Unser Haus geht nach wie vor davon aus, dass die rechtliche Grundlage ausreichend ist“, sagte Stübgen am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags. Ein Stopp der Maßnahme, wie von der oppositionellen Linkspartei, aber auch vom Koalitionspartner Grüne gefordert, ist nicht vorgesehen – die erste Koalitionskrise ist damit wohl programmiert. Man wolle aber nachbessern und bei der Löschung gespeicherter Daten akribischer vorgehen, so Stübgen.

Michael Stübgen (CDU).
Michael Stübgen (CDU).

© dpa

Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge geht wie berichtet mit der Kennzeichenspeicherung in Brandenburg hart ins Gericht. Das Vorgehen der Brandenburger Polizei hat sie formell beanstandet. „Ich gehe von einem Verstoß fest aus“, betonte sie am Mittwoch im Innenausschuss. Das Verfahren im Aufzeichnungsmodus sei rechtswidrig. Die Polizei habe den Grundsatz der Datensparsamkeit nicht erfüllt. Die neun Aufzeichnungsgeräte in Brandenburg seien so intensiv genutzt worden, dass quasi dauerhaft sämtliche Verkehrsteilnehmer auf den entsprechenden Autobahnen aufgezeichnet worden seien. So sei „eine ungeheure Menge“ an irrelevanten Daten angehäuft worden, die hätten gelöscht werden müssen. „Eine solche Löschung hat offensichtlich nicht stattgefunden“, so Hartge.

Auch ministeriumsintern gab es noch unter Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) wie berichtet erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme. „Im Ergebnis der rechtlichen Bewertung bestehen weiterhin ernsthafte Zweifel daran, dass die derzeitige Anwendungspraxis bezüglich des Aufzeichnungsmodus unter Beachtung der gesetzlichen Vorlagen erfolgt“, hieß es in einem Vermerk des Abteilungsleiters Polizei, der dann von Schröter versetzt worden war.

Vize-Polizeipräsident verteidigt Kennzeichenspeicherung

Hartge kritisierte zudem, dass zeitweise zu viele Beamte die Möglichkeit gehabt hätten, die Daten einzusehen. Ursprünglich waren wie berichtet 66 Personen zugangsberechtigt, die Polizei hat den Kreis nach Aufkommen von Kritik an dem System dann auf 23 reduziert.

Dagmar Hartge.
Dagmar Hartge.

© dpa

Inzwischen seien es nur noch 13, erklärte Vize-Polizeipräsident Roger Höppner im Ausschuss. Zudem sei die Kennzeichenspeicherung ein wichtiges Mittel bei der Kriminalitätsbekämpfung. Das Verfahren sei, etwa bei der Aufklärung organisierter Kriminalität, wichtig, um Bewegungsprofile von Straftätern zu erkennen, betonte auch der Innenminister. 

Die vom Polizeipräsidium veröffentlichten Zahlen lassen aber etwa aus Sicht der Linke-Abgeordneten Andrea Johlige die Frage der Verhältnismäßigkeit aufkommen: Im Jahr 2010 wurden demnach 9467 Eilfahndungen nach Strafprozessordnung eingeleitet. Dabei wurden mittels Kesy aber nur 61 Treffer erzielt – im Nachgang konnten dann nur 35 Fahrzeugführer gefasst werden, denen Straftaten zur Last gelegt werden.

Man müsse bei dem Einsatz von Kesy differenzieren, betonte Innenminister Stübgen. In der Tat ist es auch aus Sicht der Datenschutzbeauftragten weitgehend unstrittig, dass Kennzeichen im Fahndungsmodus laut Polizeigesetz aufgezeichnet werden. Im automatisierten Modus werden ausschließlich zur Fahndung ausgeschriebene Kennzeichen gespeichert. Alle anderen Daten müssen nach 24 Stunden gelöscht werden. Weit über 90 Prozent der Datenerhebungen erfolge im Fahndungsmodus, so Stübgen.

Darüber wird gestritten

Worüber seit vergangenem Jahr, als das Verfahren zufällig durch den Berliner Vermisstenfall Rebecca öffentlich wurde, gestritten wird, ist die Kennzeichenspeicherung im sogenannten Aufzeichnungsmodus bei Ermittlungsverfahren für eine längere Observation, die laut Strafprozessordnung nach richterlicher Anordnung möglich ist. 

„Es geht hier nicht darum, dass Fahrbewegungen von x-beliebigen Personen gespeichert werden, das ist keine Datenvorratssammlung“, so Stübgen – aber genau das ist nach dem Bericht von Hartge offenbar passiert. Denn in diesen Fällen werden die unwichtigen Daten nicht nach 24 Stunden gelöscht, sondern erst, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, in der Regel nach drei Monaten, Verlängerungen sind aber möglich. 

Zur Verfolgung anderer schwerer Straftaten darf wiederum dann auch auf Daten zugegriffen werden, die im Zuge eines anderen Verfahrens erhoben wurden – so geschehen im Fall Rebecca, als ein Verdächtiger mit seinem Fahrzeug von einer Kamera in Brandenburg erfasst worden war. 

Gefahr von „Datenwolken“

Der Knackpunkt ist aber ein anderer: Wenn sich mehrere Verfahren zeitlich überschnitten, entstünden „Datenwolken“ so Stübgen. Man arbeite auch technisch daran, die Daten, die bei unterschiedlichen Verfahren erhoben wurden, besser abzugrenzen und dann auch zu löschen. „Wir wollen dazukommen, dass nur Daten erhalten werden, die noch für das Verfahren gebraucht werden“, so Stübgen. In der Vergangenheit sei der Abschluss von Verfahren von den Staatsanwaltschaften oftmals zudem nur zögerlich gemeldet worden, da sei man mit der Justiz im Gespräch. Zudem wolle das Bundesjustizministerium in der Strafprozessordnung die Voraussetzungen konkretisieren, in welchen Grenzen diese Aufzeichnungen für Strafverfahren von Gerichten angeordnet werden können.

Beschwerde beim Verfassungsgericht 

Ein Problem aber, dass sich auch durch eine Konkretisierung der Rechtsvorschriften nicht beheben lässt: Ist die Polizei wirklich in der Lage, bei der Löschung zu unterscheiden, ob die mit ein und derselben Kamera erhobenen Daten im Fahndungs- oder Aufzeichnungsmodus erhoben wurden? Datenschützerin Hartge zweifelt das an. Ein Gericht wird nun über die Kennzeichenspeicherung in Brandenburg entscheiden müssen: Die Piratenpartei hat eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der Abgeordnete Andreas Büttner, der auch Vorsitzender des Innenausschusses ist, erneuerte nach der Sitzung die Forderung der Linken, die  Kennzeichenfahndung im Aufzeichnungsmodus bis zu der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts oder der Einführung einer rechtssicheren Verfahrensweise auszusetzen. 

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