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Die Sportstätte in Nauen war als Notunterkunft für etwa 100 Geflüchtete geplant. 

© Julian Stähle/dpa (Archiv, August 2015)

Turnhalle in Nauen in Brand gesetzt: Ehemaliger NPD-Politiker Schneider tritt Haft an

Der Turnhallen-Brandstifter sollte schon Mitte Juli seine Haft antreten. Dazu erschien er aber nicht. Einen beantragten Aufschub bekam er nicht. 

Potsdam - Der verurteilte ehemalige NPD-Kommunalpolitiker Maik Schneider tritt seine Haft an. Er sei am Donnerstag in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Luckau-Duben aufgenommen worden, bestätigte das Brandenburger Justizministerium auf Anfrage. Schneider war zu seinem eigentlichen Haftantritt am 14. Juli nicht erschienen. Sein Anwalt hatte daraufhin einen Aufschub der Haft beantragt. Das lehnte das Gericht seinen Angaben zufolge ab. Zunächst hatte die „Märkische Allgemeine“ (Online) berichtet.

Schneider und seine beiden Komplizen haben nach Überzeugung des Gerichts am 24. August 2015 eine Turnhalle in Nauen (Havelland), die als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war, in Brand gesetzt. Dafür und für weitere Taten wurden sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die leere Halle brannte komplett nieder. Für den Wiederaufbau fordert die Ostdeutsche Kommunalversicherung Schadenersatz in Höhe von insgesamt rund 2,9 Millionen Euro.

Hauptverhandlung vor dem Landgericht ab Mitte August

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Februar die Gesamtfreiheitsstrafe für Schneider aufgehoben, die höchste Einzelstrafe von sieben Jahren und vier Monaten aber bestätigt. Dafür muss er jetzt die Haft antreten. Gleichzeitig hatte der BGH den Fall zurück an das Landgericht Potsdam verwiesen, weil er Fehler bei der Bildung der Gesamtstrafe sah. Darüber muss nun neu entschieden werden. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht beginnt am 16. August in einem dritten Prozess.

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Zuletzt hatte das Landgericht Potsdam am Dienstag in einem Schadensersatzprozess gegen Schneider und zwei Komplitzen wegen Brandstiftung an einer Turnhalle in Nauen (Havelland) verhandelt. Der klagende Gebäudeversicherer hatte einen Vergleich abgelehnt. Einer der Mittäter hatte der Ostdeutschen Kommunalversicherung angeboten, 10.000 Euro in monatlichen Raten von 50 Euro zu zahlen. Die Versicherung sei nicht auf das Angebot eingegangen. Das Gericht will am 24. August eine Entscheidung treffen, wie es weitergeht. (dpa)  

Silke Nauschütz, Anna Kristina Bückmann

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