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Brandenburg: Tod beim Sex: Jetzt droht ein dritter Prozess

Cottbus - Erst vor zwei Wochen war der 61-jährige Veysel K. vom Vorwurf freigesprochen worden, seine Geliebte im März 2009 beim Sex in Doberlug-Kirchhain getötet zu haben – jetzt muss er sich möglicherweise zum dritten Mal vor Gericht verantworten.

Von Sandra Dassler

Cottbus - Erst vor zwei Wochen war der 61-jährige Veysel K. vom Vorwurf freigesprochen worden, seine Geliebte im März 2009 beim Sex in Doberlug-Kirchhain getötet zu haben – jetzt muss er sich möglicherweise zum dritten Mal vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat Revision gegen den Freispruch eingelegt – bleibt sie dabei, kommt der spektakuläre Fall erneut vor den Bundesgerichtshof (BGH).

Der aus der Türkei stammende Kurde war im Januar 2010 vom Cottbuser Landgericht zu neun Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Das Gericht ging davon aus, dass der ehemalige Imbissbetreiber seine 53-jährige Geliebte beim Sex durch Einführen eines eckigen Gegenstands in die Scheide schwer verletzt und sie dann auf eine Decke gedrückt hatte, um ihre Schmerzensschreie zu ersticken. Tatmotiv soll eine negative Bemerkung der Frau über seine sexuelle Leistungsfähigkeit gewesen sein.

Veysel K. hatte das stets bestritten, sein Anwalt war erfolgreich in Revision gegangen. Eine andere Cottbuser Kammer sprach ihn daraufhin wie berichtet vor zwei Wochen frei. Sie ging aufgrund der Gutachter davon aus, dass die 53-Jährige auch an einer Lungenembolie gestorben sein kann, die durch eine unbeabsichtigte Verletzung beim Sex hervorgerufen wurde. Die Staatsanwaltschaft war im zweiten Prozess vom ursprünglichen Tatvorwurf des Totschlags abgerückt, hatte aber dennoch wieder eine Haftstrafe von neun Jahren gefordert – diesmal wegen Vergewaltigung mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung.

Das Gericht war dem nicht gefolgt, nun legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Eine Begründung gebe es noch nicht, sagte ein Sprecher: „Dazu müssen wir das schriftliche Urteil abwarten.“ Sollte es bei der Revision bleiben, kann der BGH diese ablehnen, den Fall mündlich verhandeln und ihn gegebenenfalls auch wieder nach Cottbus oder an ein anderes Landgericht verweisen. Sandra Dassler

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