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Tegel und BER: Debatte in Potsdam: Was bedeutet der Tegel-Entscheid für Brandenburg?

Die Länder Berlin, Brandenburg sowie der Bund diskutieren in Potsdam über die Folgen des Volksentscheids zur Offenhaltung Tegels. Zur Debatte steht auch eine Ausweitung des Nachtflugverbots am BER.

Potsdam - Nach dem Berliner Volksentscheid für die Offenhaltung des Flughafens Tegel beraten die Gesellschafter, die Länder Berlin, Brandenburg sowie der Bund, am Donnerstagvormittag in Potsdam über die Folgen. Auch das Nachtflugverbot am noch nicht eröffneten Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld ist Thema bei dem Treffen im Brandenburger Finanzministerium. Berlins rot-rot-grüne Koalition jedenfalls zeigte sich gesprächsbereit, das bisherige Nachtflugverbot von 5 bis 6 Uhr am Morgen zu verlängern - so wie es Brandenburg seit Jahren fordert.

Ob es auch Bewegung beim Umgang mit dem Tegel-Volksentscheid gibt, ist fraglich. Nötig ist die Beratung der Gesellschaft, weil am 24. September rund 56 Prozent der Berliner für eine Offenhaltung Tegels stimmten. Bislang herrschte zwischen den beiden Landesregierungen und dem Bundeskanzleramt Einigkeit, dass Tegel nach Eröffnung des neuen Hauptstadtairports BER geschlossen wird.

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Was würde die Offenhaltung des Flughafens Tegel für den BER bedeuten?

Wegen des Tegel-Entscheids wurde die Gesellschafterversammlung vorgezogen. Bislang gibt es keine Signale, dass sich die bisherige Position von Berlin, Brandenburg und Bund in der Tegel-Frage ändert. Zumindest lässt der Berliner Senat prüfen, ob es rechtlich überhaupt möglich ist, Tegel weiter offen zu halten - und was das für den BER bedeutet. Berlin und Brandenburg sind sich bislang einig, dass nach der Genehmigung und nach der Rechtslage die BER-Eröffnung das Aus für Tegel bedeutet.

Beim Nachtlfugverbot am BER gibt es in der Berliner Koalition erste Überlegungen, etwa in den Randzeiten weniger Flüge zuzulassen. Zumindest ist Rot-Rot-Grün nun im Gegensatz zur Vorgängerkoalition von SPD und CDU bereit, die Brandenburger Forderungen - nach einem entsprechenden Volksbegehren - nach Jahren ernsthaft zu prüfen.

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Ausweitung des Nachtflugverbots: Wirtschaft warnt vor strengeren Regeln für den BER

Bislang gilt für den BER ein eingeschränktes Nachtflugverbot zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens. In den Randzeiten sind Ausnahmen für verfrühte und verspätete Flieger möglich. Das Flugverbot will Brandenburg am Morgen bis 6 Uhr verlängern. Grund ist ein Volksbegehren im 2012, bei dem sich 105 000 Brandenburger für ein komplettes Nachtflugverbot ausgesprochen hatten. Um einen Volksentscheid abzuwenden, hatte sich die rot-rote Landesregierung die Forderung damals zu eigen gemacht. Bisher war Brandenburg damit jedoch an Berlin und am Bund gescheitert.

Die Wirtschaft warnt nun vor schärferen Regeln am BER. Eine Ausweitung des Nachflugverbots würde vor allem Langstreckenverbindungen treffen, die in der Regel spätabends starteten und frühmorgens landeten, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK), Christian Wiesenhütter. Das könne nicht im Interesse des Wirtschaftsstandorts Berlin sein. Die IHK Cottbus befand, mit der Ausweitung des Nachtflugverbots werde der Jobmotor BER gebremst. "Erst Milliarden Euro in einen neuen Flughafen zu investieren und dann sein Potenzial nicht auszuschöpfen - das wäre keine verantwortliche Politik für die Hauptstadtregion", erklärte Andreas Fleischer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB). Der neue Flughafen müsse attraktiver sein als seine Wettbewerber, um ein Luftverkehrsstandort von Gewicht in Europa zu werden.  

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