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Das Heizkostenzuschussgesetz des Bundes war am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. 

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Tausende Haushalte profitieren: Einmaliger Heizkostenzuschuss in Brandenburg

Die Landesregierung setzt ein Gesetz des Bundes um. Unter anderem erhalten Empfänger von Wohngeld oder BAföG mindestens 230 Euro.

Potsdam - Empfänger von Wohngeld oder BAföG sowie Teilnehmer von Aufstiegsfortbildungen in Brandenburg erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Die Hilfen in Höhe von mindestens 230 Euro würden voraussichtlich ab Ende September ausgezahlt, teilte die Staatskanzlei Brandenburg am Mittwoch in Potsdam mit. Das Landeskabinett habe eine entsprechende Rechtsverordnung beschlossen.

Die Landesregierung setze damit das Heizkostenzuschussgesetz des Bundes um. Die Gesamtkosten in Brandenburg betragen den Angaben zufolge voraussichtlich etwa vier Millionen Euro für insgesamt rund 32.000 Berechtigte.

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Beziehende von Wohngeld erhalten demnach einen einmaligen Heizkostenzuschuss von mindestens 270 Euro. BAföG-Empfänger und Teilnehmende von Aufstiegsfortbildungen bekommen 230 Euro.

Bund erstattet die Kosten

Das Gesetz sei ein erster Ansatz, da viele Haushalte auf das Geld angewiesen seien, sagte Bauminister Guido Beermann (CDU). Angesichts der aktuellen Energiepreiskrise sei es umso wichtiger, die Menschen zu unterstützen, die es am meisten benötigten: „Hier muss jetzt der Bund schnell und unbürokratisch handeln.“

In Brandenburg profitieren rund 26.000 Haushalte, die in der Heizperiode zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben, automatisch von dem Heizkostenzuschuss. Zudem erhalten 3300 BAföG beziehende Schüler und Studierende sowie 2700 Teilnehmer von Aufstiegsfortbildungen den Zuschuss in Höhe von 230 Euro.

Das Heizkostenzuschussgesetz des Bundes war am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Den Heizkostenzuschuss zahlen die Länder, der Bund erstattet die Kosten. (epd)

Bettina Gabbe

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