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Außengastronomie ist bald wieder ohne Test und Termin möglich. 

© Ottmar Winter PNN

Shoppen ohne Termin, Außengastronomie ohne Test: Viele Regeln in Brandenburg gelockert

Schwimmbäder und Kinos, Hotels und Restaurants, Veranstaltungen und private Feiern: Brandenburg lockert am Donnerstag und am 11. Juni die Corona-Regeln in vielen Bereichen. Der Überblick. 

Potsdam - In zwei Etappen lockert Brandenburg die Corona-Regeln in Gastronomie und Tourismus, Sport, Kultur und Freizeit. Das Kabinett hat am Dienstag die Öffnungsschritte beschlossen. Für Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sind die beschlossenen Lockerungen der Eindämmungsverordnung ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität. „Ich bin optimistisch, dass große Teile des normalen Lebens wieder möglich werden", sagte Woidke vor der Presse. „Wir sind auf einem guten Weg. Unser Ziel war ein entspannter Sommer", so Woidke, das rücke nun in greifbare Nähe. Ein Überblick, was ab wann wieder erlaubt ist. 

Ab 3. Juni

Bereits ab Donnerstag sind private Treffen von zwei kompletten Haushalten oder bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten wieder erlaubt. Personen mit vollständiger Impfung sowie Genesene werden dabei nicht mitgezählt. Shopping ist dann auch wieder ohne Termin und Test möglich. Auch für einen Kaffee oder ein Mittagessen auf einer Terrasse ist kein Test und Termin mehr nötig. Dies gilt jedoch nur für Restaurants, Bars und Cafés, die ausschließlich draußen bewirten. Gastronomen, die sowohl Innen- als auch Außenplätze anbieten, bleibt die Testpflicht bestehen, ein Termin ist aber auch hier nicht nötig. 

Ab Donnerstag dürfen Gäste auch wieder im Innenbereich der Restaurants sitzen. Dabei dürfen die Mitglieder zweier Haushalte am selben Tisch sitzen. Sind die Tische so groß, dass zwischen den einzelnen Gruppen der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist auch das erlaubt. Zudem gilt außerhalb des eigenen Platzes eine Maskenpflicht. Diese gilt auch für Personal mit Gästekontakt wie Kellner:innen. In der Pressemitteilung heißt es dabei explizit: "Geschlossene Räume sind zum Beispiel auch geschlossene Zelte, Wintergärten, Gartenhäuser oder ähnlich umschlossene Aufbauten."

Gelockert werden die Regeln auch im Sport. So fällt ab 3. Juni die Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Kontaktsport im Freien. Fußballspiele sind dann beispielsweise wieder erlaubt. Indoor dürfen bis zu 30 Personen gemeinsam Kontaktsport treiben. Für Kontaktsport in geschlossenen Räumen, etwa in Turnhallen, Fitness- oder Tanzstudios, ist ein Termin, eine Erfassung der Personendaten und ein Negativtest nötig. In den Umkleiden gilt eine Maskenpflicht. Wichtig für Schüler:innen: Sind diese noch nicht volljährig, gilt der Testnachweis der Eltern für die Schule auch für den Sport. Ausgenommen von der Testpflicht für Kontaktsport sind Sportanlagen, in denen ausschließlich ärztlich verordneter Sport stattfindet.

Auch Schulsport und -schwimmen ist ab Donnerstag wieder möglich. Auch im Schulsport, in Lehrveranstaltungen im Sportbereich an Hochschulen sowie im Training und Wettkampf von Berufs- und Leistungssportlern sind keine Tests nötig. Freibäder dürfen ab Donnerstag ebenfalls öffnen - ohne Testpflicht. Im Bad dürfen sich zeitgleich höchstens 500 Besucher aufhalten. 

Ab 3. Juni dürfen Kinos wieder öffnen. 
Ab 3. Juni dürfen Kinos wieder öffnen. 

© Andreas Klaer

Für die Kultur wird der 3. Juni ebenfalls ein entscheidendes Datum: Ab Donnerstag dürfen Kinos, Konzerthäuser und Theater ihre Häuser wieder für Besucher öffnen. Dabei gilt eine maximale Gästezahl von 200 Personen innen oder 500 Personen draußen. Für den Besuch muss ein Negativtest vorgelegt werden. Die Gäste sollen nach dem Schachbrettprinzip platziert werden - also in den Reihen versetzt zueinander, um 1,5 Meter Abstand zwischen den Plätzen halten zu können. Dann dürfen die Besucher am Platz die Maske abnehmen. „Künstlerinnen und Künstler können wieder den Beifall erhalten, den sie verdienen", sagte Woidke zu den Lockerungen in der Kultur.

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Auch private Feiern sind ab Donnerstag wieder erlaubt. Dabei gilt für Feiern unter freiem Himmel eine maximale Gästezahl von 70 Personen, innen dürfen höchstens 30 Gäste zusammen feiern. Die Zahl der Haushalte spielt hierbei keine Rolle. Wohl aber der Grund der Feier: "Eine private Feier kann ein Geburtstag sein, eine Verlobung oder eine Hochzeit", erläuterte Ministerpräsident Woidke. Es brauche aber einen Anlass. "Nicht gemeint ist, dass jemand einfach so zu einer Party einlädt, weil er lange nicht gefeiert hat", machte er deutlich. 

Weitere Lockerungen ab 3. Juni: Sanitäranlagen auf Campingplätzen dürfen wieder öffnen, für Fort- und Weiterbildungen fällt die Personenobergrenze und zu Demonstrationen oder Kundgebungen dürfen bis zu 1000 Menschen zusammenkommen. Busreisen und Stadtrundfahrten sind wieder erlaubt. 

Ab 11. Juni

Der Freitag der kommenden Woche ist vor allem für den Tourismus das zentrale Datum: Ab 11. Juni dürfen Hotels und Pensionen wieder öffnen. Dabei wird die Auslastung der Häuser nicht beschränkt. Touristen müssen alle 72 Stunden einen Negativtest vorlegen. In Mehrbettzimmern dürfen maximal Mitglieder aus zwei Haushalten zusammen übernachten. Eine Ausnahme gilt hierbei für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Ferienprogramme mit Übernachtung sind also möglich. 

Am 11. Juni fällt auch die Quadratmeterbegrenzung pro Kunde im Einzelhandel. Die Abstandsregeln und die Maskenpflicht gelten aber weiter. Autorisiert sind ab diesem Datum auch wieder Messen, Jahrmärkte und Volksfeste. Hier gelten die gleichen Regeln wie für Kinos und Theater. Auch Spielbanken dürfen wieder öffnen.

Noch verwaist: Ab 11. Juni darf das Blu wieder öffnen. 
Noch verwaist: Ab 11. Juni darf das Blu wieder öffnen. 

© Ottmar Winter PNN

Auch Hallenbäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren dürfen ab 11. Juni wieder Gäste empfangen. Somit dürfen unter anderem das Blu in Potsdam und das Tropical Island wieder öffnen. Besucher müssen vorab einen Termin buchen und zum Besuch einen Negativtest vorlegen. Auch hier gilt in den Umkleiden eine Maskenpflicht. Personenbegrenzungen gibt es nicht, allerdings müssen die Abstände eingehalten werden. Noch nicht erlaubt ist der Zutritt zu Dampfbädern und Dampfsaunen. Ebenfalls weiter geschlossen bleiben Diskos und Clubs, in denen getanzt wird, sowie Bordelle und Swingerclubs.

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