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Brandenburg: Schöneburg schafft Klarheit bei Stasi-Richtern

Kein Betroffener mehr mit Unrechtsprozess befasst / Experten für Offenlegung

Potsdam - In der Debatte um den Umgang mit stasibelasteten Richtern hat Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) jetzt in einem Punkt Klarheit geschaffen: Derzeit sind keine Richter mit Stasi-Vergangenheit mehr mit Verfahren zum DDR-Unrecht befasst. Zuvor hatte Schöneburg zugeben müssen, dass seit 1990 sechs von insgesamt 13 belasteten Richtern Prozesse geleitet haben, in denen es um die Rehabilitierung von DDR-Unrechtsopfern und die Rückgabe von Vermögen ging. Erst im September war eine Vorsitzende Richterin am Sozialgericht Potsdam, die über Entschädigungen für Ex-DDR-Häftlinge befand, wegen ihrer DDR-Vergangenheit von ihren Aufgaben entbunden worden.

Jetzt sieht sich der Minister mit Forderungen konfrontiert, diese Verfahren nachträglich überprüfen zu lassen. Klaus Schroeder, Chef des Forschungsverbunds SED-Staat an der FU Berlin, sagte: „Jetzt geht es um die Opfer. Entweder die Namen der Richter werden öffentlich gemacht oder die Betroffenen müssen informiert werden, wer ihr Verfahren geleitet hat.“ Zudem forderte Schroeder, der in der Enquetekommission zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sitzt, und die Landtagsopposition aus CDU, FDP und Grüne einen Stasi-Check für alle 840 Richter. Roland Jahn, der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, und Brandenburgs Diktaturbeauftragte Ulrike Poppe sagten, die Fälle der Richter müssten so weit wie möglich offengelegt werden, damit eine differenzierte Bewertung möglich sei und kein Generalverdacht aufkomme.

Bislang sperrt sich der Justizminister dagegen. Im Mai hatte er die Zahl stasibelasteter Richter von drei auf 13 nach oben korrigiert. 152 von 5240 Justizbediensteten haben eine Stasi-Vergangenheit. Die Opposition wirft Schöneburg nun eine miese Informationspolitik vor, die das Vertrauen in die Justiz untergrabe, weil er nur auf Druck der Medien reagiere. CDU-Generalsekretär Dieter Dombrowski sagte, Schöneburgs „täterorientierte Fürsorge ist eine andauernde und hartnäckige Verhöhnung der SED- Justizopfer“. Dagegen lehnen Richterbund und auch Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg einen neuen Check ab. Denn die Richterwahlausschüsse hätten zu Beginn der 1990er Jahre in Kenntnis der Personalien die Juristen bestätigt. Nur bei neuen Erkenntnissen dürfte es einen neuen Einzelcheck geben, was aber nicht der Fall sei, hieß es. Schöneburg kann sich zudem auf einen Gerichtsbeschluss stützen, wonach er nichts offenlegen darf, was die Richter identifizierbar mache. Der Beschluss wird vom Springer-Verlag angefochten, der vor dem Gericht Schöneburg bereits zur Auskunft zwang, die Zahl der mit SED-Unrecht befassten Stasi-Richter offenzulegen. axf

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