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Luftballons mit dem Logo der AfD

© picture alliance/dpa

Schlappe vor Gericht: Aufnahme von AfD-Organisationen in Verfassungsschutzbericht ist rechtens

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren am Freitag entschieden, dass "Flügel" und "Junge Alternative" erwähnt werden dürfen. 

Berlin/Potsdam - Das Bundesinnenministerium darf die AfD-Gliederungen "Flügel" und "Junge Alternative" im Verfassungsschutzbericht 2019 als Verdachtsfälle aufführen. Außerdem sei es rechtmäßig, das geschätzte rechtsextremistische Personenpotenzial der AfD in die entsprechende Statistik des Berichts aufzunehmen, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren. Damit bestätigte das Gericht die Vorinstanz.

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Die AfD und ihre Jugendorganisation waren gegen die entsprechenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vorgegangen. Gegen die nun ergangenen Beschlüsse gibt es keine Rechtsmittel mehr.

Zur Begründung der Entscheidung erklärte das Gericht, der Erwähnung stehe weder das Parteienprivileg entgegen, noch könne sich die AfD darauf berufen, dass sich aus erlaubten Meinungsäußerungen keine verfassungsfeindliche Zielrichtung ergeben könne. Diese Sichtweise widerspreche dem Zweck des Verfassungsschutzberichts als Frühwarnsystem der Demokratie.

Außerdem urteilte das Oberverwaltungsgericht, dass "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte" für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen vorliegen. Das zentrale Programm der Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" unterteile deutsche Staatsangehörige nach ihrer ethnischen Herkunft in Bürger erster und zweiter Klasse. Diese diskriminierende Ausgrenzung verletze die Menschenwürde.

Seit März beobachtet Verfassungsschutz den formal aufgelösten "Flügel"

Außerdem ließen Äußerungen des mittlerweile formal aufgelösten sogenannten Flügels ebenfalls erkennen, dass "ein rassistisches, gegen die Menschenwürde verstoßendes Volks- und Menschenbild" gepflegt werde, erklärte das Gericht.

In den Verfahren ging es nur um die Benennung und Erwähnung im Verfassungsschutzbericht des Bundes, nicht um die Einstufung durch den Verfassungsschutz an sich. Im Fall des AfD-"Flügels" hat die Frage, ob er in dem Bericht als Verdachtsfall bezeichnet wird, nur noch retrospektiven Charakter. Im März stufte der Verfassungsschutz die Gliederung "als erwiesen extremistische Bestrebung" ein und begann mit der Beobachtung.

Der Status der AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" veränderte sich dagegen nicht. Sie wird vom Verfassungsschutz des Bundes auch weiterhin als Verdachtsfall geführt und bezeichnet.

AFP

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