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Brandenburg: Rot-Rot muss Uni-Fusion nachbessern Koalition räumt Probleme mit Verfassung ein

Potsdam - Die rot-rote Regierungskoalition muss das Gesetz zur Hochschulfusion in der Lausitz nachbessern – und räumt zugleich ein, dass die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Mitte 2013 vollzogene Zwangsfusion der BTU Cottbus und der FH Lausitz in Senftenberg berechtigt waren. Nun versuchen das von Sabine Kunst geführte Wissenschaftsministerium, SPD und Linke im Nachhinein die Fehler bei der gegen alle Widerstände in Cottbus und gegen alle Kritik von Experten durchgesetzten Fusion zu heilen und damit den Klagen vor dem Bundes- und dem Landesverfassungsgericht die Grundlage entziehen.

Potsdam - Die rot-rote Regierungskoalition muss das Gesetz zur Hochschulfusion in der Lausitz nachbessern – und räumt zugleich ein, dass die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Mitte 2013 vollzogene Zwangsfusion der BTU Cottbus und der FH Lausitz in Senftenberg berechtigt waren. Nun versuchen das von Sabine Kunst geführte Wissenschaftsministerium, SPD und Linke im Nachhinein die Fehler bei der gegen alle Widerstände in Cottbus und gegen alle Kritik von Experten durchgesetzten Fusion zu heilen und damit den Klagen vor dem Bundes- und dem Landesverfassungsgericht die Grundlage entziehen. Doch der Plan von Rot-Rot, die Gesetzesänderung ohne großes Aufsehen durch den Landtag zu bringen, ist gescheitert. Nun muss erneut eine Anhörung von Vertretern der BTU Ende März vor dem Wissenschaftsausschuss abgehalten werden. Zudem dürfte die kleine Änderung kaum Auswirkungen auf die Verfassungsbeschwerden haben.

Konkret geht es um die Mehrheitsverhältnisse in den universitären Gremien bei Entscheidungen etwa zu Habilitationen, die Berufung von Professoren oder die Bewährung von Juniorprofessoren als Hochschullehrer. Bei diesen Fragen muss eine Mehrheit der Universitätsprofessoren sichergestellt sein. Doch die neue Hochschule aus BTU und FH ist ein besonderes Konstrukt, in den Gremien sitzen auch Fachhochschullehrer. Bei der eigentlich zwingend vorgeschriebenen Professoren-Mehrheit bei Universitätsentscheidungen ist das Fusions-Gesetz allerdings zu undeutlich und missverständlich, wie Rot-Rot und das Wissenschaftsministerium jetzt in ihrer Begründung für ihre Gesetzesänderungen festhalten. Sie müssen sogar einräumen, dass die bisherige Regelung im Fusionsgesetz vermutlich sogar verfassungswidrig ist. Wörtlich heißt es in der Begründung: Dass das Fusionsgesetz die Besonderheit der neuen Hochschule mit Personal von Universität und Fachhochschule „möglicherweise nicht in einem durch das Grundgesetz gebotenen Umfang“ berücksichtigt.

CDU-Fraktionschef Michael Schierack kritisierte, dass Ministerin Kunst nun beim Gesetz nachjustieren müsse, da sie das Gesetz mit der heißen Nadel gestrickt habe. „Eine wirksame Korrektur der Gesetzesfehler müsste viel weiter gehen“, sagte Schierack. Deshalb bleibt die Grundlage unserer Normenkontrollklage gegen die Fusion erhalten“, sagte er. „Wir fordern, dass die Fusionsentscheidung rückgängig gemacht wird.“

Der Potsdamer Verwaltungsrechtler Klaus Herrmann, der die Klagen gegen die Hochschulfusion vertritt, sieht die von Rot-Rot geplante Gesetzesänderung skeptisch. Damit werde den Verfassungsbeschwerden keineswegs die Grundlage entzogen, sagte der Anwalt aus der renommierten Kanzlei des früheren Landesverfassungsrichters Matthias Dombert in Potsdam. Die Fusion werde in mehreren Punkten angegriffen – wegen des Eingriffs in die Hochschulautonomie, wegen erheblicher Mängel in der Begründung der Hochschulfusion sowie bei der Anhörung der Universität und Selbstverwaltungsorgane sowie wegen Verstoßes gegen das Willkürverbot.

Beim Landesverfassungsgericht Brandenburg liegen die Klagen aber vorerst auf Eis und will das Bundesverfassungsgericht zunächst entscheiden lassen. In Karlsruhe ist dem Vernehmen nach geplant, dass sich die Richter noch im ersten Halbjahr 2014 damit befassen.

Alexander Fröhlich

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