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Schloss Diedersdorf ist bei Ausflüglern beliebt. 

© Jens Kalaene/dpa

Rechtsstreit um Corona-Entschädigung: Herr von Schloss Diedersdorf verliert erneut vor Gericht

Die coronabedingte Schließung während des ersten Lockdowns hat auch das Ausflugslokal Schloss Diedersdorf hart getroffen. Doch Entschädigung vom Land Brandenburg steht dem Unternehmen laut Richterspruch nicht zu.

Brandenburg/Havel - Im Rechtsstreit mit dem Land Brandenburg um Corona-Entschädigungen hat der Betreiber von Schloss Diedersdorf auch in zweiter Instanz eine Niederlage kassiert. Das Oberlandesgericht (OLG) mit Sitz in Brandenburg/Havel wies am Dienstag die Klage des Schlossherren im Berufungsverfahren ab, wie Gerichtssprecherin Judith Janik auf Anfrage mitteilte. Nun könnte der Präzedenzfall, der von der Hotel- und Gastrobranche in ganz Brandenburg aufmerksam beobachtet wird, vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe landen. Denn Revision ließ das OLG zu.

Mehr als 27.000 Euro Schaden 

Monatelang war das beliebte Ausflugsziel Schloss Diedersdorf mit Hotel, Lokal und Standesamt südlich von Berlin im Kreis Teltow-Fläming wegen der Pandemie geschlossen. Der Gastronom Thomas Worm verlangt deshalb vom Land Brandenburg rund 27.000 Euro – einen Teil der Schadenssumme, die ihm wegen der in der Eindämmungsverordnung des Landes verfügten Schließung seines Betriebs während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 entstanden sei. Er habe für die Verluste keine Entschädigung bekommen – anders als Betriebe, die wegen eines konkreten Corona-Falls vom Gesundheitsamt geschlossen wurden. Sein Potsdamer Anwalt Thorsten Purps sprach von einer „groben Ungleichbehandlung von Gastronomen“. Diejenigen, die wegen Umsetzung der Hygieneregeln keine Infektion im Unternehmen hätten, würden gewissermaßen bestraft. 

Erfolglos in der ersten Instanz 

Das Landgericht Potsdam folgte dieser Argumentation im Februar nicht und wies die Klage des Schlossherren ab. Es gebe keine Grundlage, die ihm den geltend gemachten Anspruch zusprechen würde, so die Begründung der Richter. Dagegen legte Unternehmer Worm Berufung ein. Doch auch die Richter am OLG hielten die Entschädigungsforderungen für unbegründet. Die Belastungen, denen der Betrieb wegen der Pandemie ausgesetzt war, seien verhältnismäßig gewesen und hätten nicht nur ihn als Einzelperson betroffen, so die Argumentation laut Gerichtssprecherin Janik.

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