zum Hauptinhalt

Brandenburg: Rautenbergs Verdacht

Hatte Brandenburgs Verfassungsschutz etwas mit dem Brandanschlag auf die jüdische Trauerhalle in Potsdam 2001 zu tun? Das vermutet Brandenburgs Generalstaatsanwalt

Potsdam – Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg hat den Verdacht geäußert, dass der Landesverfassungsschutz in den Brandanschlag auf die Trauerhalle des Jüdischen Friedhofs in Potsdam im Jahr 2001 verwickelt gewesen sein könnte. „Das ist nach meinem Erkenntnisstand nicht ausgeschlossen“, sagte Rautenberg am Freitag den PNN. Zuvor war Rautenberg als Sachverständiger im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages angehört worden, der vor allem auch Verwicklungen des Verfassungsschutzes und seines V-Mannes „Piatto“ in den NSU-Mordkomplex aufklären soll.

Der Anschlag auf die Trauerhalle in der Nacht zum 8. Januar 2001 in Potsdam hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Generalbundesanwalt übernahm die Ermittlungen, bei denen die Täter nie gefasst werden konnten. In einem Bekennerschreiben hatte sich damals eine „Nationale Bewegung“ zu der Aktion bekannt, die vorher mit einschlägigen Delikten – etwa Rudolf-Hess-Plakaten an Autobahnen, Anschlägen auf einen türkischen Imbiss in Stahnsdorf oder einem Drohbrief gegen einen Kopf der „Kampagne gegen Wehrpflicht“ in Potsdam – aufgefallen war. Die Tat fiel in die Amtszeit des früheren Innenministers Jörg Schönbohm (CDU), in der der Verfassungsschutz 2000 bis 2004 von Heiner Wegesin geführt worden war. Das sei die „finsterste Zeit der Behörde“ gewesen, wie Rautenberg sagte. Nach seinen Worten habe Gespür gefehlt, welche Grenzen nicht überschritten werden dürfen.

Rautenberg schilderte, dass Wegesin damals Einwände erhob, dass das Verfahren zum Brandanschlag dem Generalbundesanwalt zur Übernahme angeboten worden sei. Und danach habe Wegesin das Bekennerschreiben der „Nationalen Bewegung“ unabgestimmt im Internet veröffentlichen lassen, worin die Bundesanwaltschaft eine Behinderung ihrer Ermittlungen gesehen habe. „Zu den Merkwürdigkeiten dieses Verfahrens gehört es, dass nach dem Brandanschlag auf die Trauerhalle die ,Nationale Bewegung’ überhaupt nicht mehr in Erscheinung trat.“ Sie verschwand plötzlich von der Bildfläche, Ermittlungen gegen mehrere mutmaßliche Mitglieder waren eingestellt worden. Rautenberg sagte im NSU-Ausschuss zu den ganzen Merkwürdigkeiten: „Daher will ich nicht verhehlen, dass mir Zweifel gekommen sind, ob es diese Gruppierung tatsächlich je gegeben hat.“ Haben Sie den Verdacht, dass es eine Operation des Verfassungsschutzes gewesen sein könnte?, lautete die Nachfrage der PNN. Rautenbergs Antwort: „Das ist nach meinem Erkenntnisstand nicht ausgeschlossen.“

Rautenberg erinnerte auch daran, dass der Brandenburger V-Mann Toni S. in jenen Jahren 2001 und 2002 mit Wissen und Unterstützung des Verfassungsschutzes die Musik-CD „Noten des Hasses“ einer rechtsextremistischen Band in einer Auflage von 2000 Exemplaren produzierte und vertrieb, deren Lieder Mordaufrufe enthielten, unter anderem auch gegen Rautenberg selbst. Bemerkenswert fand der Generalstaatsanwalt, dass eine Razzia Berliner Ermittler bei Toni S. in der Mark erfolglos blieb, als vorab die Brandenburger Behörden informiert wurden. Beim zweiten Anlauf, ohne Warnung an die Kollegen in Potsdam, wurden die Ermittler fündig. Auffällig auch: Wegesin war dann 2004 von Schönbohm gefeuert worden. Die Gründe blieben unklar.

Rautenberg legte sich in der Affäre um den 2002 verurteilten Toni S. auch mit Schönbohm an. Rautenberg erklärte damals schon, V-Männer dürften unter keinen Umständen Straftaten begehen. Rautenberg bekam einen Maulkorb, das Justizministerium missbilligte sein Vorpreschen. Allerdings sieht sich Rautenberg gerade durch die NSU-Mordserie von Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sogar bestätigt. Nun bekräftigte er, was auch für den Untersuchungsausschuss relevant ist: „V-Leute sind Grenzgänger, sie zu kontrollieren ist unmöglich.“ Der Verfassungsschutz dürfe keinen Freibrief ausstellen, dass V-Leute Straftaten begehen dürfen. „Das ist hirnrissig. Ich bin gegen V-Leute.“

Auch beim ersten Chef des Brandenburger Verfassungsschutzes Wolfgang Pfaff fehlte nach Rautenbergs Einschätzung einmal das Gespür für Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Konkret nannte er die Anwerbung des wegen versuchten Mordes an einem Nigerianer verurteilten Carsten Szczepanski als V-Mann „Piatto“. Rautenberg verwies auf das Fazit des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, wonach Carsten Szczepanski nie hätte angeworben werden dürfen. Es sei wohl ein Ausdruck der völligen Hilflosigkeit der Behörden angesichts der rechtsextremen Gewaltwelle, die das Land Anfang der 1990er-Jahre überrollt hatte. Strafrechtlich jedenfalls, so Rautenbergs Eindruck, brachten die Hinweise von „Piatto“ wenig.

Wegen „Piatto“ steht der Verfassungsschutz weiter im Zwielicht, und zwar im Zusammenhang mit dem NSU-Trio, auf das Brandenburgs Verfassungsschutz von „Piatto“ Hinweise hatte. Sie wurden nur begrenzt an die Thüringer Polizei weitergeleitet. Und nach neuesten Vorwürfen von Opferanwälten im Münchner NSU-Prozess soll die Arbeit des Landeskriminalamts gezielt sabotiert worden sein, nur um den eigenen V-Mann zu schützen.

Brandenburgs Politik rühmt sich oft darin, dass Rechtsextremismus im Land besonders konsequent bekämpft worden sei. Doch so eindeutig war das in den 90er-Jahren nicht, wie Rautenberg schilderte. Polizei und Justiz im Umbruch seien mit dem Massenphänomen rechtsextremer, fremdenfeindlicher Gewalttaten überfordert gewesen. Und die Politik, quer durch alle Parteien, im Landtag habe damals versucht, das Problem öffentlich zu deckeln, aus Sorge vor einem Negativimage Brandenburgs. Nach einem Kurswechsel des damaligen Regierungschefs Manfred Stolpe 1998 habe sich das geändert.

Dennoch musste Rautenberg weiter kämpfen und riskierte einiges. Wie etwa im Fall des „Freikorps Havelland“. Eine Neonazigruppe hatte 2003 und 2004 Brandanschläge auf Imbisse von Türken und Asiaten begangen, um das Havelland „ausländerfrei“ zu machen. Der Generalbundesanwalt wollte das Verfahren nicht übernehmen, deshalb trieb Rautenberg die Anklage auf Bildung einer terroristischen Vereinigung selbst voran. Die Spitze des Innenministeriums war laut Rautenberg wenig erfreut darüber, weil er aus Jugendlichen Terroristen mache. Auch an dem Verfahren beteiligten Polizeibeamten sei vermittelt worden, dass der Verfassungsschutz die Ermittlungen gegen das Freikorps „nicht gern sieht“. Der Verfassungsschutz wollte keinen Rechtsterrorismus sehen. Erst durch die Verurteilung der zwölfköpfigen Neonazi-Truppe änderte sich das. Für Rautenberg war sein Vorgehen gefährlich: „Bei einem Freispruch wäre die Luft für mich im Amt politisch eng geworden.“

Rautenberg äußerte sich besorgt, dass im Zuge der aktuellen Migrationskrise Gewaltstraftaten stark angestiegen seien. Anders als in den 90er-Jahren seien Polizei und Justiz heute aber handlungsfähig, gebe es eine Zivilgesellschaft, die sich zur Wehr setzt. Er vermute, dass viele Täter von heute von der in den 90er-Jahren dominierenden rechtsextremen Jugendkultur geprägt worden seien. Um das Problem zu lösen, müsse in erster Linie „die Migrationskrise“ gelöst werden.

Er finde es zwar richtig, dass Deutschland 2015 Hunderttausende Flüchtlinge aufgenommen hat, sagte Rautenberg. Aber der Bund lasse Länder und Kommunen damit immer noch zu sehr allein. Für Unruhe bei SPD und Linken im Saal sorgten Aussagen Rautenbergs, dass auch die Aufnahmefähigkeit eines Staates in den Staatsfinanzen ihre Grenzen habe. Wie auch die Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung – und zwar nicht allein aus Fremdenfeindlichkeit, sondern aus Sorge um das Vertraute, Sorge vor einer „Entheimatung“, wie Rautenberg Spiegel-Autor Stefan Berg zitierte.

Rautenberg bekam aber auch Widerspruch für seine These, dass Fremdenfeindlichkeit nicht zwingend mit Rassismus und Nationalismus einhergehe und erst gefährlich werde, wenn letztere Phänomene hinzukämen. Werde „die Migrationskrise nicht gelöst, bedeutet dies faktisch die Förderung von Rechtspopulisten, Rechtsextremisten und vielleicht sogar von Rechtsterroristen“, so Rautenberg. Der als Experte geladene Autor Dirk Laabs sagte, Rassismus sei nicht das Instrument für Neonazis, sondern das Ziel.

Rautenberg wählte einen drastischen Vergleich, um seine Position deutlich zu machen: „Deshalb habe ich keinen Zweifel, dass es auch zu Übergriffen käme, wenn man in ein brandenburgisches Dorf mit 100 Seelen 50 Sachsen zwangseinquartieren würde.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false