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Praxis in mehreren Bundesländern: Polizei darf Penis-Fotos sammeln

Ein Beschuldigter aus Potsdam hatte gegen die Maßnahmen Beschwerde eingelegt.

Potsdam/Berlin - Die Brandenburger Polizei sammelt wie berichtet Fotos von Geschlechtsteilen verdächtiger Sexualstraftäter. Es handele sich dabei um eine auch in anderen Bundesländern „erprobte“ Praxis, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch. Nacktaufnahmen von Verdächtigen seien im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung manchmal notwendig. Ob und in welchem Umfang solche Aufnahmen gemacht würden, werde im Einzelfall in Absprache mit der Staatsanwaltschaft entschieden. Eine Statistik, wie oft derartige Lichtbilder angefertigt würden, gebe es nicht. Der Umgang mit den Daten sei jedoch „sehr restriktiv“. Auch die Berliner Polizei bestätigte, Bilder mit Geschlechtsteilen Verdächtiger zu speichern.

Bekannt geworden ist die polizeiliche Maßnahme durch einen am Dienstag veröffentlichten Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus. Die Richter weisen darin die Beschwerde eines Mannes zurück, gegen den derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Kinderpornografie läuft. Dem Beschuldigten, der selbst Polizist ist, wird vorgeworfen, über seinen Dienstrechner sexuelle Kontakte zu einer Minderjährigen gesucht und Bilder von ihr verlangt zu haben.

Maßnahme sei verhältnismäßig, sagen die Richter 

Nach Ansicht der Richter ist die Maßnahme verhältnismäßig. Es sei nicht auszuschließen, dass entsprechende Aufnahmen bei künftigen Ermittlungen auftauchen und mit den vorhandenen Bildern zum Zweck der Identifizierung abgeglichen werden könnten. Dies könne für den Beschuldigten auch entlastend wirken. Zwar habe der Staat die Intimsphäre des Einzelnen zu schützen, damit sei aber „nicht der Intimbereich in dem Sinne gemeint, dass die Geschlechtsteile unantastbar seien“. Der Mann hatte argumentiert, die Bilder seien für eine Identifizierung ungeeignet, da bei Straftaten üblicherweise nur Aufnahmen vom erigierten Geschlecht eine Rolle spielten.

Das Bundesjustizministerium erklärte auf Anfrage, dass eine entsprechende Polizeipraxis nicht bekannt sei. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Internet könne die Maßnahme aber rechtmäßig sein, „wenn und soweit diese Aufnahmen für die Ermittlungen erforderlich sind“.

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