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POSITION: Trauerspiel direkte Demokratie in Brandenburg

Ein Plädoyer für die freie Unterschriftensammlung Von Oliver Wiedmann

In Brandenburg gab es bisher keinen einzigen von den Bürgern herbeigeführten Volksentscheid. An fehlenden Anliegen lag das nicht. Es gab 39 Volksinitiativen, von denen fünf vom Landtag übernommen wurden. Zehn Initiativen gingen ins Volksbegehren – spätestens ab diesem Punkt wird es heikel. Nur das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot schaffte die Hürde von 80 000 Unterschriften. Es war allerdings ein Sonderfall, da die betroffenen Kommunen voll dahinterstanden und ihre Ressourcen dem Anliegen zur Verfügung stellten. So wurden häufig externe Eintragungsräume zur Verfügung gestellt und kommunale Mittel zur Werbung eingesetzt. Volksbegehren, die sich ausschließlich auf Spenden und zivilgesellschaftliches Engagement stützen, können da kaum mithalten.

Das Problem: Die freie Sammlung ist in der zweiten Stufe des Volksbegehrens nicht mehr möglich. In Brandenburg gibt es nur 200 Ämter, wo die Abstimmungsberechtigten sich für ein Volksbegehren eintragen können. Teilweise müssen sie dafür bis zu 40 Kilometer zurücklegen. Für Schüler – ab 16 Jahren ist man abstimmungsberechtigt – oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist dies schwierig zu realisieren. Hinzu kommen klägliche Öffnungszeiten der Eintragungsräume: In Cottbus etwa steht nur ein Eintragungsraum zur Verfügung, an zweieinhalb Tagen pro Woche.

Aktuell laufen zwei Volksbegehren in Brandenburg: „Gegen Massentierhaltung“ endet am 14. Januar und „Gegen eine dritte Start- und Landebahn am BER“ am 18. Februar. Beide Begehren sind mit hohen Hürden konfrontiert. Beispiel Plakatierung: Die Gemeinde Schönefeld verlangte von der Initiative knapp 42 000 Euro für die Genehmigung von 155 Plakaten. Andere Gemeinden wollten Plakatierungen nur wenige Wochen lang zulassen, obwohl die Eintragungsfrist von sechs Monaten für ein Volksbegehren in der Landesverfassung verbrieft ist. Die Stadt Brandenburg an der Havel untersagte das Plakatieren für die Dauer der Bundesgartenschau, sodass die Eintragungsfrist schon halb verstrichen war. Erst ein Antrag der Grünen im Landtag sorgte im Dezember für einen Erlass der Landesregierung: Die Plakatierung bei Volksbegehren, vor Volksentscheiden und vor Wahlen ist nun gleich geregelt. Allerdings kommt diese Regelung Monate zu spät und das Problem der teilweise horrenden Gebühren bleibt weiterhin ungelöst.

Beispiel Briefeintragung: Sie wurde von Rot-Rot 2011 eingeführt, um die Unzulänglichkeiten der Amtseintragung zu beheben. Beide laufenden Volksbegehren nutzen diese Möglichkeit intensiv. Fast 40 000 Menschen beantragten Briefeintragung über die Webseite des Aktionsbündnisses Agrarwende. Tausende Anträge wurden auf der Straße gesammelt. Aber bedeutet die Briefeintragung nun leichtes Spiel für die Initiativen? Nein: Bei einigen Gemeinden landeten die elektronischen Briefeintragungsanträge in überfüllten Posteingängen oder in Spam-Ordnern. Teilweise mussten erst externe Dienstleister herangezogen werden, um das Problem zu lösen – wieder einige Wochen Verzögerung. Oft waren Stellen zur Bearbeitung der Briefversendung nicht durchgehend besetzt. Es gab niemanden, der bei Krankheit oder Urlaub die Bearbeitung weiterführte. So mussten Menschen teilweise acht Wochen oder länger auf die Zustellung ihrer Unterlagen warten. Einige Kommunen kündigten an, nur noch bis zum 4. Januar statt wie vorgesehen bis zum 12. Januar Briefeintragungsunterlagen zu versenden. Wahlberechtigte, die daraufhin den Weg zum Amt doch noch auf sich nahmen, um ihre Unterschrift zu sichern, wurden teilweise mit der Begründung abgewiesen, sie hätten ja bereits Briefeintragung beantragt. Selbst im Büro des Landeswahlleiters wunderte man sich über die Hindernisse. In mehreren Schreiben wurden die Kreiswahlleiter angewiesen, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.

Die Mängelliste ließe sich fortsetzen, aber es geht nicht darum, die Kommunen zu verdammen. Sie sind auch nur Opfer dieses Verfahrens, das ihnen von oben übergestülpt wurde. Dabei könnte alles so einfach sein: Wäre es wie in der Mehrzahl der Bundesländer möglich, Unterschriften in der Öffentlichkeit oder im Bekanntenkreis zu sammeln, wäre die Amts- oder Briefeintragung nur noch ein ergänzendes Mittel. Überforderte Ämter würden sich kaum mehr auf den Erfolg von Volksbegehren auswirken. Entscheidend wäre, ob das Anliegen in der Bevölkerung verankert ist. Leider konnte sich die Landesregierung bei ihrer Mini-Reform 2011 nicht zur Einführung der freien Sammlung durchringen. Sie wählte stattdessen ein bürokratisches Verfahren mit vielen Stolpersteinen. In der aktuellen Wahlperiode hat sie die Chance, diesen Fehler zu korrigieren, die Ämter zu entlasten und den Bürgern mehr Mitsprache einzuräumen.

Der Autor ist Sozialwissenschaftler und Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg.

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