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In Brandenburg hatten zwei Polizisten gegen die seit 2013 bestehende Pflicht geklagt.

© PNN / Ottmar Winter

Polizei in Brandenburg: Für rechtmäßig erklärt: Polizisten müssen Namensschilder tragen

Das Bundesgericht hat die Namensschilderpflicht bestätigt - denn Polizisten sollen erkennbar sein. Zwei Brandenburger Polizisten hatten zuvor geklagt.

Leipzig - Polizisten können nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtet werden, im Einsatz Namensschilder zu tragen. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig stufte am Donnerstag die Kennzeichnungspflicht für Beamte in Brandenburg als verfassungsgemäß ein. Dies gilt demnach sowohl für Namensschilder als auch für die Vorschrift, bei Einsätzen in sogenannten Hundertschaften Kennzeichen zur späteren Identifizierung auf den Uniformen zu tragen. Solche Pflichten gibt es in mehreren Bundesländern. (Az. BVerwG 2 C 32.18)

Zwei Brandenburger Polizisten hatten geklagt

Gegen die seit Anfang 2013 in Brandenburg bestehende Pflicht klagten zwei Polizisten des Landes, die verstärkte Belästigungen und Nachstellungen durch eine Identifizierung fürchteten. Ihre Klage blieb aber bereits vor dem Verwaltungsgericht Potsdam und dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg erfolglos. In letzter Instanz wies nun das Bundesverwaltungsgericht die Revision der Beamten zurück.

Es werde zwar in die Rechte der Polizisten eingegriffen, aber die Regelung sei dennoch verfassungsgemäß, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Die Verpflichtung sei auch verhältnismäßig, weil sie unter anderem Transparenz und Bürgernähe der Polizei stärke. Die Kennzeichnungspflicht gewährleiste zudem eine leichtere Aufklärung von etwaigen Straftaten und Dienstpflichtverletzungen.

Polizei soll transparent auftreten

Diese Aufklärungsmöglichkeit war für die Verwaltungsrichter auch entscheidend dafür, die Kennzeichnungspflicht bei Einsätzen in geschlossenen Einheiten, den sogenannten Hundertschaften, zu bestätigen. Durch eine mögliche Identifizierung der Beamten sei zudem gewährleistet, dass die Vielzahl rechtmäßig handelnder Beamter von einer Einbeziehung in Ermittlungen verschont bleibe.

Befürchtungen der Polizisten, dass es aufgrund der Kennzeichnung zu Übergriffen auf sie selbst oder gar ihre Familien kommt, seien nicht eingetreten, hatte der Polizist und Linke-Landtagsabgeordnete Andreas Büttner erklärt. Brandenburg habe sich für eine transparent auftretende, bürgernahe und deeskalierend wirkende Polizei entschieden. „Anonymität ist das Gegenteil davon.“ (mit AFP)

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