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Transparenz-Werberin. Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge.

© B.Settnik/dpa

Nicht auf Flughöhe: Betriebsgeheimnis

Kritik an Michael Müller als BER-Aufsichtsratschef Brandenburgs Datenschützerin wünscht sich von der Wirtschaft mehr Transparenz

Die Vereinigung der Aufsichtsräte in Deutschland (VARD) spricht dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) die Fähigkeit ab, das Kontrollgremium der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg zu leiten. Das Amt verlange grundlegende Kenntnisse in „Finanzierung, Rechnungswesen und Risikomanagement“, schrieb VARD-Vorstand Peter Dehnen in einem Brief an den Berliner Regierungschef, aus dem der „Spiegel“ zitierte. Dieses Know-how vermisst der Verbandschef bei Müller und traut ihm deshalb eine kritische Diskussion mit der Geschäftsleitung „auf Augenhöhe“ nicht zu.

Das Fazit von Dehnen: Sollte Müller den Vorsitz in der Aufsichtsratssitzung am 3. Juli übernehmen, würde dies dem Berufsstand und dem Ansehen der Aufsichtsräte in Deutschland Schaden zufügen. Statt Politiker sollten mehr Fachleute in das Gremium einziehen. Die Vereinigung der Aufsichtsräte in Deutschland ist Mitglied bei ecoDa in Brüssel, dem Dachverband der europäischen Aufsichtsratsverbände. VARD stellt in seinen Berufsgrundsätzen hohe Ansprüche an jeden Unternehmenskontrolleur. „Zumindest in den Bereichen Strategie und Finanzierung, Rechnungslegung und Bilanzierung, Compliance und Risikomanagement sowie in Personalfragen“ sollten Aufsichtsräte hinreichende Sach- und Fachkenntnisse aufweisen. Notwendig seien auch „Team- und Kontrollkompetenz“ und eine systematische und regelmäßige Fortbildung.

Vergleichbare Ansprüche formuliert übrigens auch der „Deutsche Corporate Governance Kodex“, eine regierungsamtliche Empfehlung des Bundes für die Arbeit von Aufsichtsräten. Demnach kontrolliert ein Aufsichtsratschef nicht nur die Arbeit des Gremiums und leitet dessen Sitzungen, sondern er soll mit der Unternehmensspitze „regelmäßig Kontakt halten und mit ihr Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance (Gesetzeskonformität) des Unternehmens beraten“.

Nach einigem Hin und Her hatte sich Müller im April entschlossen, den Vorsitz des BER-Aufsichtsrates zu übernehmen. Brandenburg und der Bund sind mit Staatssekretären vertreten. za

Potsdam - Am Flughafen BER wird gebaut und gebaut, immer wieder gibt es Probleme auf der bekanntesten Großbaustelle der Region. Doch Bürger, die in die Akten der Flughafengesellschaft schauen wollen, haben es schwer. Denn die Gesellschaft ist ein Privatunternehmen, auch wenn sie den Bundesländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bund gehört. Die regulären Möglichkeiten, Auskunft von Behörden zu fordern, greifen da nicht. Die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge fordert Verbesserungen.

„Ich wünsche mir ein deutlich offeneres Informationsfreiheitsrecht“, sagte Hartge. „Ein wirklich wichtiger Aspekt ist die Frage, warum Bürger eigentlich dann, wenn der Staat privatwirtschaftlich auftritt, keine Akteneinsicht bekommen.“ Hartge hatte am Montag zu einer Veranstaltung zum Thema Informationsfreiheit und Wirtschaft geladen.

Unternehmen fürchten häufig um Geschäftsgeheimnisse, wenn sie Details ihrer Arbeit offenlegen sollen, hieß es dort. „Das wird oft als Verweigerungsgrund genannt“, sagte Arne Semsrott. Er betreibt die Webseite fragdenstaat.de, über die Bürger Informationsanfragen stellen können. Geschäftsgeheimnisse stellten eine große Hürde bei Anfragen dar, sagte er.

„Unternehmen sind da sehr ängstlich“, sagte auch Datenschützerin Hartge. Das gelte auch für Firmen, die öffentliche, mit Steuergeldern bezahlte Verträge ausführen. Diese Verträge können Bürger nicht überall einsehen. „In Brandenburg gibt es die Möglichkeit nicht und in den meisten anderen Bundesländern auch nicht“, sagte Hartge. Lediglich Hamburg und Bremen sähen das vor. Hartge appellierte an die Wirtschaft. „Man muss diesen Wunsch der Bürgerinnen und Bürger respektieren, mehr zu erfahren – gerade auch, wenn es um Produkte geht, die wir alle nutzen.“ Hier könnten freiwillige Transparenzverpflichtungen helfen.

Viel weiter geht beispielsweise Norwegen. Dort können Bürger umfassende Informationen von Unternehmen erfragen, deren Arbeit in irgendeiner Weise Auswirkungen auf die Umwelt haben. Ein Forstunternehmen musste den Zustand seines Waldgebiets offenlegen, ein Fischzuchtbetrieb die Futtermenge für seine Tiere, berichtete der Vorsitzende der Beschwerdekammer für Umweltinformationen, Hans Petter Graver.

Die Unternehmen müssen nachweisen, dass ihr Geschäft leidet, wenn Informationen öffentlich werden. „Wenn das Unternehmen zeigen kann, dass es sich um ein Geschäftsgeheimnis handelt, sind sie vom Gesetz ausgenommen – aber sie müssen es nachweisen“, sagte Graver. „In den meisten Fällen wird das von der Beschwerdestelle nicht akzeptiert.“ Jessica Binsch

Jessica Binsch

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