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Fahrgemeinschaft? Sowohl Brandenburg als auch Berlin bieten ein Sozialticket für den öffentlichen Nahverkehr an. Knackpunkt: Bislang gibt es wegen Widerstands aus der Bundeshauptstadt keinen länderübergreifenden Fahrschein für Bedürftige.

© Ralf Hirschberger/dpa

Nahverkehr: Gemeinsames Sozialticket mit Berlin geplant

Zweieinhalb Jahre nach einer gescheiterten Initiative unternimmt Brandenburg einen Neuanlauf für ein länderübergreifendes Sozialticket im Nahverkehr mit Berlin.

Potsdam - Derzeit werde eine neue Anfrage vorbereitet, teilte das Verkehrsministerium auf Anfrage der Linksfraktion im Potsdamer Landtag mit. Brandenburg hatte das Sozialticket als bundesweit erstes Flächenland im September 2008 eingeführt. Einkommensschwache, Empfänger von Sozialleistungen, Arbeitslose und Asylbewerber können damit eine Monatskarte für Fahrten mit Bussen, Bahn und Straßenbahnen in Brandenburg zum halben Preis erwerben.

Das Sozialticket gilt für bis zu drei Landkreise in Kombination mit einer kreisfreien Stadt oder nur für einen Ort mit Stadtlinienverkehr. Anspruchsberechtigt sind auch Mitglieder von sogenannten Bedarfsgemeinschaften. Wer nach Berlin fahren will, muss bislang jedoch einen Ergänzungsfahrschein oder eine zusätzliche Monatskarte kaufen. Viele Orte in Brandenburg sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln allerdings nur mit der Durchquerung Berlins zu erreichen. Einkommensschwache Brandenburger müssen daher bei einer Fahrt nach oder durch Berlin den vollen Fahrpreis bezahlen.

Es gab bereits ein Sozialticket

Bevor Brandenburg die damals Mobilitätsticket genannte Vergünstigung für Einkommensschwache landesweit startete, gab es seit August 2007 im Landkreis Dahme-Spreewald bereits ein Sozialticket für den Busverkehr. Im Januar 2007 folgte der Landkreis Teltow-Fläming. Für Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber ermäßigte sich damit der normale Fahrpreis im Tarif des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) um die Hälfte.

Nachdem mehrere Anträge der damals oppositionellen Linkspartei im Landtag für ein Brandenburger Sozialticket am Widerstand der Regierungsfraktionen von SPD und CDU gescheitert waren, startete im Mai 2007 eine entsprechende Volksinitiative. Das Bündnis, dem neben Linkspartei und Grüner Liga Brandenburg mehrere Sozialverbände und die Gewerkschaft Verdi angehörten, sammelte innerhalb von fünf Monaten 32.400 Unterschriften.

Angesichts des breiten Zuspruchs für ein landesweites Sozialticket schwenkten SPD und CDU um. Zehn Monate nach dem Start der Volksinitiative beauftragte der Koalitionsausschuss von SPD und CDU das Verkehrsministerium, mit dem VBB ein Mobilitätsticket für Bezieher von Sozialtransfers ab September 2008 zu vereinbaren. Die Volksinitiative hatte damit ihr Ziel erreicht und löste sich auf.

Ziel sei es, das Sozialticket weiter anzubieten

Dagegen gelang es bislang nicht, eine länderübergreifende Sozialregelung mit Berlin zu vereinbaren. Eine entsprechende Initiative Brandenburgs von Juli 2015 wies das Nachbarland unter anderem mit voraussichtlichen Kosten für Ausgleichsbeträge an die regionalen Verkehrsunternehmen von zwei bis fünf Millionen Euro pro Jahr zurück. Vorrangiges Ziel sei es aber, das 2005 eingeführte Berliner Sozialticket ohne Leistungseinschränkungen und deutliche Preiserhöhungen weiter anbieten zu können. Daher könne dem Brandenburger Wunsch „derzeit“ nicht entsprochen werden, hieß es. Seit Februar können in Berlin auch Wohngeldempfänger und Bürger, die eine DDR-Opferrente erhalten, ein vergünstigtes Ticket für den Nahverkehr erwerben.

In Brandenburg wird das Sozialticket derweil immer stärker nachgefragt – obwohl die Zahl der nach der amtlichen Statistik berechtigten Menschen abgenommen hat. Gab es laut Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg 2006 noch rund 375.600 Berechtigte für ein verbilligtes Monatsticket, waren es zehn Jahre später nur noch 268.400. Die Anzahl der Monatskarten stieg dagegen von rund 18.000 im September 2008 auf 173.000 im Jahr 2016. (dpa mit mak)

Manfred Rey

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