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Restriktiv? Ja, aber hilft das Jugendlichen nun, oder nicht?

© dpa

Nach Misshandlungsvorwürfen gegen Haasenburg: Jugendpsychiater verteidigt geschlossene Heime

Geschlossene Jugendeinrichtungen dichtmachen? Auf keinen Fall, sagt der Psychiatrie-Experte Frank Häßler. Im Gegenteil, es bräuchte sogar mehr solcher Angebote.

Potsdam/Rostock - In der Debatte über geschlossene Jugendhilfe-Einrichtungen wie die Haasenburg in Brandenburg hat der Psychiatrie-Experte Frank Häßler die Heime verteidigt. Es müssten sogar mehr Plätze zur geschlossenen Unterbringung geschaffen werden, sagte der Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universität Rostock und ehemalige Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Was halten Sie von geschlossenen Jugendhilfe-Einrichtungen wie der Haasenburg in Brandenburg?

Frank Häßler: Ich kenne die Haasenburg aus persönlichem Erleben heraus, einerseits weil ich dort schon Begutachtungen vor Ort vorgenommen habe von Jugendlichen, die aufgrund von Straftaten oder zur Verhinderung von Straftaten geschlossen untergebracht waren. Und auch, weil wir mehrere Kinder nach einem stationären Aufenthalt, nach Diagnostik und Therapie bei uns in der Haasenburg untergebracht haben, mit Hilfe des Jugendamtes und der zuständigen Gerichte.

Sie halten solche geschlossenen Einrichtungen für nötig. Warum?

Häßler: Ich denke, dass präventive Maßnahmen im Vorfeld einer Unterbringung im Strafvollzug oder einer Unterbringung im Maßregelvollzug durchaus Sinn machen. Und wir brauchen aus meiner Sicht wesentlich mehr geschlossene Plätze der Jugendhilfe, weil manche Jugendlichen einfach nur zu erreichen sind, wenn sie auch über eine bestimmte Zeit an einem bestimmten Ort den Therapien zugänglich gemacht werden. Das ist ja Mittel der letzten Wahl, bevor dann der Strafvollzug kommt oder der Maßregelvollzug. Es gibt tatsächlich Kinder und Jugendliche, die gegenüber pädagogischen Maßnahmen in keinster Weise zugänglich sind. Und da sind solche Einrichtungen wie die Haasenburg durchaus sehr sinnvoll.

Wieviele Plätze in solchen geschlossenen Einrichtungen werden denn nach Ihrer Einschätzung gebraucht?

Häßler: Im Moment ist es so, wenn wir ungefähr 3.000 bis 4.000 Antragsverfahren haben und nur 300 solcher Plätze in der Jugendhilfe, dann muss man sich fragen, wo bleiben die anderen. Wir haben auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Rostock eine deutliche Zunahme von gerichtlichen Unterbringungsbeschlüssen. Im Verlauf der letzten 20 Jahre lag das immer so zwischen vier und acht Fällen pro Jahr, und wir haben jetzt die Hälfte des Jahres 2013 rum und sind schon bei acht Fällen. Das hat damit zu tun, dass es einfach zu wenig Plätze der Jugendhilfe gibt. Und nicht alle Landesjugendhilfeverantwortlichen sehen das aus politischen Gründen oder ideologischen Gründen als ihre Aufgabe an, sondern meinen ganz einfach, dass Pädagogik da aufhört, wo Mauern anfangen. Ich sehe diesen Widerspruch nicht.

Was sagen Sie zu den Vorwürfen, die aktuell gegen die Haasenburg erhoben werden?

Häßler: Nach dem pädagogischen Konzept, nach dem sie dort arbeiten, kann ich mir so etwas nicht vorstellen. Dass es natürlich in einer repressiven Einrichtung durchaus bei plötzlichen aggressiven Ausbrüchen auch zu Maßnahmen kommt, bei denen vielleicht die eine oder andere Verletzung denkbar ist, das will ich nicht ausschließen. Das muss man sich so vorstellen, wenn auf der Straße jemand randaliert und die Polizei wird gerufen, dann kann es durchaus bei den Sicherungsmaßnahmen, wie die Polizei das nennt, zu Hämatomen kommen. Das ist ja nicht das Prinzip so einer Einrichtung, aber das ist, sag ich mal, im Ernstfall eine Nebenwirkung einer Schutzmaßnahme.

Was für Kinder und Jugendliche werden in Einrichtungen wie die Haasenburg geschickt?

Häßler: Das ist meistens das vorläufige Ende einer Fahnenstange. Das heißt, diese Kinder oder Jugendlichen stammen häufig aus sehr problematischen häuslichen Verhältnissen und haben fast alle vorgeschalteten kinder- und jugendpsychiatrischen oder auch jugendhilflichen Maßnahmen schon durchlaufen. Das heißt, sie sind häufig in Heimen untergebracht gewesen oder in Wohngruppen und in speziellen Therapien, und all diese Maßnahmen haben nicht zum Erfolg geführt. Das heißt, dass damit aggressives Verhalten, kriminelles Verhalten nicht verhindert werden konnte. Und um dann diese Kinder vor sich selbst zu schützen oder auch das Umfeld vor diesen Kindern oder Jugendlichen zu schützen, gibt es eben die Möglichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen.

Was für Vorgeschichten haben die eingewiesenen Minderjährigen?

Häßler: Das sind häufig Kinder oder Jugendliche, die sich in Banden zusammenschließen, Vandalismus betreiben, randalieren, andere Kinder nötigen, wo es gewalttätige Übergriffe en masse gegenüber Gleichaltrigen oder auch gegenüber Betreuern in den Jugendhilfeeinrichtungen gibt, und die mit anderen Maßnahmen dann quasi nicht mehr erreichbar sind. Das heißt, die im Vorfeld schon lange praktizierten pädagogischen und therapeutischen Maßnahmen, auch Familienhilfe, Psychotherapie und medikamentöse Optionen, sind ausgeschöpft. Wenn man damit diese Kinder und Jugendlichen nicht erreichen kann, dann ist es manchmal notwendig, auch zu einer geschlossenen Unterbringung zu greifen.

Wie sieht es bei Jugendlichen aus, die starke Medikamente brauchen?

Häßler: Eine geschlossene Unterbringung in der Haasenburg bei einer medizinischen Indikation, das würde ich für einen Fehler halten. Es gibt psychische Störungen oder Erkrankungen wie schizophrene Psychosen, bipolare Störungen oder auch schwere Impulskontrollstörungen bei Intelligenzminderung, die gehören meiner Meinung nach nicht in eine Jugendhilfeinrichtung. Die gehören tatsächlich in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie, dann vielleicht auch sogar unter geschlossenen Bedingungen.

Werden Einrichtungen wie die Haasenburg ausreichend kontrolliert?

Häßler: Ganz wichtig ist, dass die Mitarbeiter in so einer Einrichtung, die Schwerstarbeit in der täglichen Beziehung mit diesen Kindern und Jugendlichen leisten müssen, eine externe Supervision haben. Und ich bin auch dafür, dass es externe Qualitätskontrollen gibt. Es gibt ja auch wie im Strafvollzug oder im Maßregelvollzug Besuchskommissionen. Ich gehe mal davon aus, dass es auch in der Haasenburg eine Besuchskommission des Gesundheitsausschusses oder des Sozialausschusses des Landtags Brandenburg gibt. Das ist notwendig. Es muss eine externe Kontrollmöglichkeit geben und es muss auch externe Hilfemöglichkeiten geben.

Das Gespräch führte Yvonne Jennerjahn/epd

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