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Brandenburg: „Möglicherweise verfassungswidrig“

Staatsrechtler Professor Thorsten Ingo Schmidt von der Universität Potsdam über die Kritik der Landtagsverwaltung am Wechsel von Christoph Schulze in die Grünen-Fraktion

Herr Professor Schmidt, die Verwaltung des brandenburgischen Landtags hat den Wechsel des Abgeordneten und SPD–Mitglieds Christoph Schulze in die Grünen-Fraktion mit dem Verweis auf das Fraktionsgesetz des Landes für unwirksam erklärt. Erst müsse er seine Mitgliedschaft bei den Grünen nachweisen. Teilen Sie die Einschätzung der Verwaltung?

Das Handeln der Landtagsverwaltung entspricht dem Wortlaut des Fraktionsgesetzes. Es ist aber zweifelhaft, ob die entsprechende Passage nicht gegen die Landesverfassung verstößt. Denn die Landesverfassung kennt das freie Mandat der Abgeordneten und dazu gehört auch das Recht, sich mit anderen Abgeordneten zur besseren parlamentarischen Wirkung zu einer Fraktion zusammenzuschließen.

Halten Sie es denn überhaupt für zulässig, direkt gewählten Kandidaten und nach dem Gesetz eigentlich unabhängigen, nur ihrem Gewissen verpflichteten Abgeordneten direkt vorzuschreiben, unter welchen Bedingungen sie sich einer Fraktion des Landtags anzuschließen haben?

Der Landesgesetzgeber hat schon die Möglichkeit, die näheren Umstände der Fraktionsbildung zu regeln. Dabei hat er aber das freie Mandat der Abgeordneten hinreichend zu beachten. Das freie Mandat bedeutet, dass Abgeordnete nur nach ihrer eigenen Überzeugung entscheiden, Vertreter des ganzen Volkes sind und über Rede-, Antrags- und Stimmrechte verfügen. Diese Rechte können sie gemeinsam in einer Fraktion wirkungsvoller wahrnehmen.

Könnte Christoph Schulze denn zwei Parteimitgliedschafen haben, also sein SPD-Parteibuch behalten und bei den brandenburgischen Grünen eintreten?

Grundsätzlich geht das nicht, weil die meisten Parteien schon in ihren Statuten eine Ausschlussklausel haben, dass man nicht gleichzeitig Mitglied zweier Parteien sein kann. Außerdem legt das Parteiengesetz des Bundes fest, dass eine Partei aus Mitgliedern besteht, die dieselben politischen Ziele verfolgen.

Kann die Landes-SPD ihr längjähriges Mitglied Christoph Schulze mit dem Hinweis auf dessen Beitritt zur Grünen-Fraktion einfach aus der Partei schmeißen?

Es erscheint denkbar, gegen ihn ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten, weil er durch seine angestrebte Mitgliedschaft in der Fraktion Die Grünen zum Ausdruck bringt, dass er nicht mehr alle Ziele der SPD teilt.

Sind Ihnen zu Schulze vergleichbare Fälle in der Geschichte der Bundesrepublik bekannt?

Mir sind jedenfalls keine vergleichbaren Fälle bekannt.

Im Kreistag seines Heimatkreises Teltow-Fläming führt Christoph Schulze weiterhin die SPD-Fraktion an. Kann er die Position weiterhin behalten, wenn er im brandenburgischen Landtag in der Grünen-Fraktion sitzt?

Die Mitgliedschaft in einer Kreistagsfraktion ist unabhängig von der Mitgliedschaft einer Landtagsfraktion zu berurtteilen. Das brandenburgische Fraktionsgesetz regelt ausschließlich die Bildung von Fraktionen im Landtag.

Das Interview führte Matthias Matern

Professor Thorsten Ingo Schmidt (40) ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und Kommunalrecht der Universität Potsdam.

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