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Brandenburg: Ministerkodex für Wahlkampf noch vertagt Entscheidung nach neuem Karlsruhe-Urteil

Potsdam - Die Entscheidung, ob Brandenburg rechtzeitig vor der Landtagswahl 2019 doch noch einen eigenen Wahlkampf-Kodex für Regierungsmitglieder erhält, ist nun auf den Frühsommer vertagt. Der Hauptausschuss des Landtages verständigte sich mehrheitlich am Mittwoch mit Staatskanzleichef Thomas Kralinski darauf, dass zunächst ein für Mitte Februar angekündigtes neues Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abgewartet werden soll, was Minister in Wahlkampfzeiten dürfen und was nicht.

Potsdam - Die Entscheidung, ob Brandenburg rechtzeitig vor der Landtagswahl 2019 doch noch einen eigenen Wahlkampf-Kodex für Regierungsmitglieder erhält, ist nun auf den Frühsommer vertagt. Der Hauptausschuss des Landtages verständigte sich mehrheitlich am Mittwoch mit Staatskanzleichef Thomas Kralinski darauf, dass zunächst ein für Mitte Februar angekündigtes neues Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abgewartet werden soll, was Minister in Wahlkampfzeiten dürfen und was nicht. Bislang lehnt die Regierung einen eigenen Wahlkampf-Kodex etwa in der Geschäftsordnung für das Kabinett ab, den die Opposition im Landtag – CDU, Grüne und Freie Wähler – fordern. Bewegung gibt es bei den Linken in der Koalition, die sich größere Sicherheit für das Agieren von Ministern im Wahlkampf versprechen.

Die Debatte in Brandenburg war nach einer „Sommertour“ des Linke-Parteichefs und Finanzministers im Wahlkampf 2014 ausgelöst worden, mit der er nach Auffassung des Parlamentarischen Beratungsdienstes und der Bundestagsverwaltung gegen das Neutralitätsgebot verstieß. Eigentlich sollte die Regierung nach einem einstimmigen Beschluss des Hauptausschusses im Jahr 2016 bis Ende 2017 eigene Kriterien entwickeln, eine Art „Ministerkodex“. Dass Kralinski davon im Dezember in einem Schreiben unter Verweis auf ein Karlsruhe-Urteil aus dem Jahr 2014 Abstand nahm, hatte bis in die Reihen der rot-roten Koalition Kritik ausgelöst. In einem aktuellen Schreiben vom 22. Januar listet Kralinski nun detailliert die Kriterien dieses Karlsruhe- Urteils auf, die die Regierung nach seinen Aussagen auch beachten will. Das betrifft etwa regierungsamtliche Druckwerke, die Verwendung von Amtstiteln oder auch das Verbot, im Wahlkampf auf Steuermittel zurückzugreifen. Den Grünen und der CDU reicht das nicht. „Seit eineinhalb Jahren wird um den heißen Brei herumgeredet“, sagte Peter Vida von den freien Wählern. thm

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