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Brandenburg: Lokal-TV klagt gegen Sexismus-Rüge Medienanstalt gehe wie „Geschmackpolizei“ vor

Berlin/Brandenburg/Havel - Erst ein sexistischer Beitrag über die Mitarbeiterin eines Landtagsabgeordneten, dann eine Rüge des Medienrats der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) – und nun geht der private lokale Fernsehsender SKB TV aus Brandenburg/Havel dagegen vor. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin hat der Sender Klage eingereicht.

Berlin/Brandenburg/Havel - Erst ein sexistischer Beitrag über die Mitarbeiterin eines Landtagsabgeordneten, dann eine Rüge des Medienrats der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) – und nun geht der private lokale Fernsehsender SKB TV aus Brandenburg/Havel dagegen vor. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin hat der Sender Klage eingereicht. Demnach soll das Gericht die Rüge des Medienrates aufheben. Zudem soll der Medienrat auch die entsprechende Pressemitteilung zur Rüge zurückziehen.

Der Sender wirft dem Medienrat vor, seine Kompetenzen überschritten zu haben und wie eine „Geschmackspolizei“ vorzugehen. Im Kern geht es um die Frage, ob die Medienanstalt journalistische Standards nicht nur im Rundfunk, sondern auch in Beiträgen überwachen darf, die Sender auf ihren eigenen Internetseiten oder bei sozialen Medien verbreiten. Der Medienrat hatte im März festgestellt, dass der Beitrag „über die jüngste Mitarbeiterin im Brandenburger Landtag“ eine sexualisierte Darstellung der Frau enthalten habe. Zudem entspreche die „weitgehend undifferenzierte Darstellung von – männlichen wie weiblichen – Geschlechterklischees und Rollenbildern“, nicht den üblichen journalistischen Standards. Die 19-jährige Mitarbeiterin des CDU-Landtagsabgeordneten Andreas Gliese hatten die Macher des Beitrags als „attraktive Lady“ vorgestellt. Dabei wurde ihr Gesäß eingeblendet. In anderen Szenen blickte ein Politiker ihr in den Ausschnitt, weitere ähnliche Szenen folgten. Der Co-Autor des Beitrags war mehreren Beteiligten zufolge mit der 19-Jährigen an den Drehtagen sogar verbandelt.

Der Sender bezweifelt, dass der Medienrat der MABB, die den privaten Rundfunk und TV-Sender in der Hauptstadtregion lizensiert und die Inhalte der Programmgrundsätze überwacht, überhaupt zuständig ist für den Fall. Der Beitrag war nicht im TV, sondern auf Facebook und über die Mediathek des Senders verbreitet worden. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag habe der Medienrat nicht die rechtliche Kompetenz, dem Sender wegen des Beitrags eine Rüge zu erteilen, finden die klagenden Anwälte. Bei Facebook handle es sich nicht um Rundfunk und der Beitrag enthalte keine Gesetzesverstöße.

Der Sender beklagt, dass die Rüge sogar von überregionalen Medien aufgegriffen worden war. Aus Sicht des Senders habe sich der Beitrag nur mit einer 19 Jahre alten Mitarbeiterin eines CDU-Landtagsabgeordneten, ihrem Tagesablauf und ihren Aufgaben befasst. Der Sender selbst hatte aber erklärt, es habe mehrere schriftliche Beschwerden von Frauen gegen den Beitrag gegeben, darunter auch die porträtierte 19-Jährige, die darum bat, den Beitrag bei Facebook wieder zu löschen. Das sei dann kurz darauf geschehen. Die ursprünglich geplante Ausstrahlung im Kabelsender sei abgesagt worden.

Erst im Dezember 2017 hatte der Landtag Brandenburg entschieden, lokale TV-Sender stärker zu fördern. Die Begründung: „Es besteht ein hohes Interesse an einem qualitativ hochwertigen lokalen und regionalen Informationsangebot im Fernsehen.“ axf

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