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Mit der Auseinandersetzung in der Baubehörde in Potsdam beschäftigt sich jetzt die Staatsanwalschaft.

© David Ebener/dpa

Landgericht sieht Angeklagten im Wahn: Nach Axtmord in die Psychiatrie

Ein 55-Jähriger aus Jüterbog, der seinen Schwiegervater mit einem Beil angegriffen und getötet hat, muss in die geschlossene Psychiatrie.

Potsdam - Ein 55-Jähriger aus Jüterbog, der seinen Schwiegervater mit einem Beil angegriffen und getötet hat, muss in die geschlossene Psychiatrie. Der Mann habe aufgrund einer hirnorganischen Erkrankung unter Wahnideen gelitten, die ihn völlig im Griff hielten, begründete der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter am Mittwoch den Beschluss des Landgerichts Potsdam. Am 13. Januar 2017 habe sich eine Tragödie mit weitreichenden Folgen für die gesamte Familie ereignet. Der 55-Jährige habe geglaubt, seine Schwiegereltern wollten ihn vergiften. Über Jahre hinweg hatten sie ihm immer deutlich zu verstehen gegeben, dass sie sich einen anderen Mann für ihre Tochter gewünscht hätten, sagte Horstkötter.

Obwohl seine Ehefrau immer zu ihm hielt, litt der Angeklagte unter Selbstzweifeln. Unbemerkt von der Familie kam es zur degenerativen Hirnerkrankung. Er hatte Angst vor dem Verlust der Familie, er fühlte sich durch die Schwiegereltern gedemütigt. Freunde und Kollegen hatten ihn im Prozess als liebevollen Ehemann und Vater geschildert. Am Tattag habe er gedacht, dass der Schwiegervater ihnvergiften wolle. Wie ein Getriebener sei er zu den Schwiegereltern gefahren, wollte die Angelegenheit klären. In der Wohnung der Rentner sei er auf den 77-Jährigen mit dem mitgebrachten Beil losgegangen. Er fügte dem Mann schwere Schädelverletzungen zu, an denen er starb. Die Schwiegermutter erlitt nicht lebensbedrohliche Verletzungen und konnte flüchten. Ihr wurde eine Fingerkuppe abgetrennt.

Der Angeklagte habe sich ohne Widerstand festnehmen lassen und befreit gewirkt, zitierte Horstkötter Polizisten und Retter. „Wir gehen davon aus, dass Sie steuerungsunfähig waren“, sagte der Richter zum Angeklagten. Da die Erkrankung des Gehirns nicht heilbar sei, sei weiter mit Wahnvorstellungen zu rechnen. „Das Risiko ist derzeit nicht beherrschbar“, sagte der Richter. Der Angeklagte sollte Therapieangebote erst nehmen. dpa

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