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Klage nach verlorenem Wettbewerb: Möchtegern-Apfelkönig will Gerichtsurteil nicht akzeptieren

Sein Wunsch, Apfelkönig einer kleinen Stadt in Brandenburg zu sein, treibt einen gescheiterten Bewerber soweit, dass er vor Gericht zieht. Im Zank um den Apfel gibt es jetzt eine Entscheidung - akzeptieren will sie der Kläger aber nicht.

Guben - Sein Traum vom Leben als Apfelkönig in der brandenburgischen Kleinstadt Guben ist für Marko Steidel einmal mehr geplatzt. Der 42-Jährige hatte alles daran gesetzt, trotz seiner Niederlage bei der Wahl im Herbst 2016, doch noch gekrönt zu werden. „Man kommt rum“, hatte er kürzlich seine Motivation für das Ehrenamt beschrieben. Doch das Leben ist kein Apfelkuchen. In einem kleinen Verhandlungssaal des Amtsgerichts Cottbus in Guben werden seine Pläne am Donnerstag durchkreuzt: Seine Klage gegen den örtlichen Tourismusverein und die Apfelkönigin wird abgewiesen. Wahlmanipulation lautete Steidels Vorwurf, aber der Richter stellt fest: „Es war ja eine bloße Vermutung“. Die amtierende Apfelkönigin Antonia Lieske bleibt im Amt.

Für den gescheiterten Kandidaten Steidel gibt es keinen ehrenamtlichen Adelstitel - keine Auftritte auf Bühnen, Messen und bei Straßenfesten. Kein Zepter, keine Schärpe. Und selbst wenn er mit seiner Klage vor Gericht Erfolg gehabt hätte und die Wahl tatsächlich für ungültig erklärt worden wäre, hätte er als Apfelkönigüberhaupt nicht mehr lange regieren können: Am kommenden Wochenende wird beim Gubener „Appelfest“ von den Festbesuchern bereits Hoheit Nummer 23 gewählt - und gekrönt. Das Ehrenamt gilt ein Jahr lang, erstmals waren 2016 Männer zugelassen worden. Dabei gibt es in der Grenzregion Guben laut Tourismusverein gar keine Apfelplantagen mehr - das Ehrenamt knüpft nur an die einstige Tradition an.

„Ich gehe in Berufung, das lasse ich mir nicht gefallen“

All das ist für den arbeitslosen Hobbytrödler Steidel, der gerne Äpfel und Apfelkuchen isst, aber nicht relevant. Nach der Gerichtsentscheidung sagt er: „Ich gehe in Berufung, das lasse ich mir nicht gefallen.“ Dafür hat er nach Gerichtsangaben einen Monat Zeit. Seine Klage hatte Steidel auch damit begründet, dass die Apfelkönigin keinen Führerschein besitzt. Diesen Punkt wischt das Gericht ebenfalls vom Tisch. Das sei keine Bewerbungsvoraussetzung gewesen, sagt der Richter. Steidel verzieht kaum eine Miene im Gerichtssaal, seine Augen fixieren einen Punkt im Raum. Ihm gegenüber sitzt der Anwalt des Tourimusvereins, der die Wahl jährlich ausrichtet. Jetzt gebe es eine stabilere Grundlage zu dem Thema, sagt Klaus-Dieter Fuhrmann nach der Entscheidung.

In der Stadt erntete Steidel mit seinem Vorgehen schon jede Menge Spott. Bürgermeister Fred Mahro (CDU) hatte den Verhandlungsbeginn im August so kommentiert: „Dass sich die Justiz mit dieser Posse beschäftigen muss.“ Am Ende der Verhandlung schließt der Richter seine Akte und findet: „Das war's.“ Aber der Zankapfel wird die Justiz noch eine Weile beschäftigen: Steidel hatte nach seiner gescheiterten Wahl eine Reihe von Klagen eingereicht.

Möchtegern-Apfelkönig fordert 20 000 Euro Schedenersatz

Neben dem Hauptsacheverfahren, in dem jetzt die Entscheidung fiel, fordert der Möchtegern-Apfelkönig in weiteren Klagen unter anderem vom Tourismusverein Schadenersatz. Dafür, dass er zur diesjährigen Wahl am Wochenende als Bewerber nicht zugelassen wurde (20 000 Euro) aber auch für die vergangenen zwölf Monate, in denen er nach eigener Ansicht rechtmäßiger Apfelkönig gewesen wäre. So belaufen sich seine Forderungen auf 25 000 Euro. Allerdings muss Steidel - was die 20 000-Euro-Schadenersatz-Klage angeht - im Voraus einen Kostenvorschuss von rund 1000 Euro zahlen. Laut Amtsgericht hat er das noch nicht gemacht. Am Donnerstag kündigt Steidel an, das Geld zahlen zu wollen. Am 19. September soll es vor dem Amtsgericht nun erst einmal um andere Klagen Steidels zum Thema Apfelkönig gehen. (dpa)

Anna Ringle

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