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 Brandenburgs Kitas sollen besser werden. Während Eltern vor allem auf eine Entlastung von teils hohen Beiträgen hoffen, setzt das Bildungsministerium nun zunächst auf mehr Qualität. 

© Rainer Jensen/dpa

Kitagebühren in Brandenburg: Gericht weist Klagen von Eltern ab

Familien aus mehreren Brandenburger Kommunen klagten gegen aus ihrer Sicht zu hohe Kitagebühren – und verloren vor dem Oberverwaltungsgericht. Ein Beschluss mit Signalwirkung.

Potsdam - Für die Eltern ist es eine herbe Enttäuschung. Das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg (OVG) hat am Mittwochabend die Klagen mehrerer Brandenburger Familien gegen aus ihrer Sicht überhöhte Kitagebühren abgewiesen. Der Beschluss dürfte aufmerksam studiert werden, denn landesweit gibt es Unmut über die je nach Kommune unterschiedliche, teils undurchsichtige Abrechnung der Kitabeiträge. Diesmal beschritten Eltern aus Wustermark (Havelland), Tauer (Spree-Neiße) sowie Altlandsberg (Märkisch-Oderland) den Rechtsweg.

„Es ging um viel“, erklärt der Kita-Elternbeirat Barnim. Das OVG habe über Fälle verhandelt, die jeweils hoch komplex seien und Signalwirkung für andere, bei Gerichten liegende Klagen von Müttern und Vätern haben könnten. „Das Gericht öffnet mit den Entscheidungen der Willkür Tür und Tor“, meint Jens Schröder vom Kita-Elternbeirat Barnim. Es spreche den Eltern das Recht ab, fragwürdige Verwaltungsbescheide anzufechten.

Wütend und verzweifelt – so beschreibt auch der Landeselternsprecher für Kinderbetreuung, Danilo Fischbach, die Stimmung unter den Eltern nach den abgewiesenen Klagen. „Wir fühlen uns von der Politik und der Justiz im Stich gelassen.“

OVG sah keine Fehler bei den Kommunen 

Das Oberverwaltungsgericht aber sah keine Fehler der Kommunen und wies insgesamt vier Normenkontrollanträge von Eltern zurück. Diese hatten unter anderem kritisiert, dass die Beitragssatzungen auf fehlerhaften Kalkulationen beruhten. So sei der jeweilige Zuschuss der Landkreise zu den Personalkosten, der bei den umlagefähigen Betriebskosten in Abzug gebracht wurde, fehlerhaft zu niedrig berechnet worden – zulasten der Eltern. Auch die Staffelung der Beiträge nach der Zahl der unterhaltspflichtigen Kinder sei unzureichend, meinten die Kläger.

Es geht um Personalkostenzuschüsse 

Das sah das Gericht anders. Eine Gemeinde sei nicht verpflichtet, den Personalkostenzuschuss des Landkreises in einer selbst für richtig gehaltenen Höhe in die Kalkulation der Elternbeiträge einzustellen. Vielmehr dürfe die Gemeinde ihn in der Höhe des tatsächlich im Referenzzeitraum erhaltenen Betrages einstellen. Verstöße gegen das Äquivalenzprinzip, wonach die staatliche Leistung und die dafür erhobene Gebühr in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen, hat der 6. Senat des OVG bei seiner Kontrolle der Kalkulationen nicht feststellen können.

Das betrifft zunächst kleine Kommunen und nicht kreisfreie Städte wie Potsdam, wo die Finanzierung noch einmal anders läuft. Kompliziert ist die Beitragsgestaltung auch durch eine Vielzahl unterschiedlicher Träger. Die 1900 Kitas im Land werden von mehr als 750 Trägern betrieben. Rund 52 Prozent der Kitas befinden sich in öffentlicher, 48 Prozent der Kitas in freier Trägerschaft. In Potsdam gibt es gar keine kommunalen Kitas mehr.

Auch die Staffelung bei den Beiträgen für Geschwisterkinder sah das Gericht in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, wonach für das zweite Kind eine Reduzierung um 20 Prozent und das dritte und weitere Kinder um 40 Prozent vorgesehen ist.

Eltern fürchten höhere Gebühren 

„Die Eltern haben jetzt Sorgen, dass sie mit Beiträgen von über 1000 Euro pro Kind rechnen müssen“, kritisierte Fischbach. Die Gebühren seien in den Kommunen wegen der unterschiedlichen Auslegung des Kitagesetzes sehr verschieden und unterschieden sich teils um hunderte Euro pro Monat.

Ministerium wertet das Urteil aus 

„Eine Bewertung des Urteils des OVG ist gegenwärtig noch nicht möglich. Hierfür sind die schriftlichen Urteilsgründe erforderlich“, erklärte der Sprecher des Bildungsministeriums, Ralph Kotsch, am Donnerstag auf PNN-Anfrage. Das Ministerium habe immer die Rechtsauffassung vertreten, dass Grundstücks-, Gebäude- und Bewirtschaftungskosten für Kitas als Betriebskosten in die Kalkulation von Elternbeiträgen einbezogen werden dürfen. Hingegen seien die gesetzlich vorgesehenen Personalkostenzuschüsse, die die Landkreise und kreisfreien Städte an die Träger zu zahlen haben, ohne Abzüge oder Einschränkungen von den Betriebskosten abzuziehen. Die Betriebskosten dürften nur abzüglich dieser Zuschüsse der Kalkulation der Elternbeiträge zugrunde gelegt werden.

Schließlich könne neben den Elternbeiträgen Essensgeld erhoben werden, das nicht höher als die ersparten Aufwendungen bei einer häuslichen Versorgung sein dürfe. „Sind die tatsächlichen Kosten des Essens in der Kita höher als die ersparten Aufwendungen, sind die Differenzbeträge Teil der Betriebskosten“, erklärt das Ministerium.

Auch diese Differenzbeträge dürfen in die Kalkulation der Elternbeiträge einbezogen werden. Zwar werde die Beitragskalkulation immer als kompliziert und wenig nachvollziehbar beschrieben. „Hinsichtlich der drei genannten Faktoren ist die Rechtslage aus Sicht des Ministeriums aber eindeutig“, so Kotsch.

Linke bedauert Entscheid des Gerichts 

Die Linke im Landtag hingegen bedauerte die OVG-Entscheidung, gegen die keine Revision zugelassen ist. Das sei eine herbe Niederlage für die klagenden Eltern und damit für alle Eltern, die gegen intransparente und zu hohe Beiträge vorgehen, sagte die kinderpolitische Sprecherin und Vorsitzende im Bildungsausschuss, Gerrit Große. „Der neue Landtag muss zeitnah ein neues Kita-Gesetz auf den Weg bringen, das Rechtssicherheit und Beitragsfreiheit für die Eltern garantiert.“

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