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Der Bildungsauftrag der Kitas soll laut Ernst klarer definiert werden (Archivbild).

© dpa-tmn

Kita-Rechtsreform in Brandenburg: Neuregelungen sollen 2023 in Kraft treten

Der Bildungsauftrag der Kitas soll klarer definiert, die Frage der Finanzierung urch das Land und die Kommunen transparenter geregelt werden. Das sagte Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst (SPD).

Potsdam - Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) hat einen Zeitplan für die geplante Reform des Kita-Rechts vorgelegt: Danach können die Neuregelungen in drei Jahren in Kraft gesetzt werden. Nach einer Veranstaltung im Februar mit allen beteiligten Trägern und Verbänden sollen nun sechs Arbeitsgruppen bis zum Sommer kommenden Jahres Empfehlungen zu den zentralen Anliegen der Reform erarbeiten, wie Ernst der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Der Bildungsauftrag der Kitas solle klarer definiert und die Frage der Finanzierung durch das Land und die Kommunen transparenter geregelt werden, erklärte die Ministerin. Weitere Fragen sind die Gewinnung von Fachkräften und neue, bedarfsgerechte Angebote in den Kitas. Die Reform müsse in den Ministerien, im Kabinett und im Landtag bis Ende 2022 intensiv beraten werden und solle dann 2023 in Kraft treten, erläuterte Ernst.

Bauwirtschaft ist ausgelastet

Die Bereitstellung von ausreichend Kita-Plätzen bleibe aber die Aufgabe der Kommunen, betonte die Ministerin. „Ich erlebe auch, dass das nicht immer einfach ist.“ Dies liege auch an der aktuellen Auslastung der Bauwirtschaft. Das Land und der Bund helfen allerdings den Kommunen, den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Kita-Platz zu erfüllen. „Für die Investitionen stehen vom Land bis 2022 insgesamt 15 Millionen Euro und vom Bund bis kommendes Jahr insgesamt 28 Millionen Euro bereit.“

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187 000 Kinder in Kitas betreut

Ein großes Ärgernis für die Eltern sei allerdings die teils sehr unterschiedliche Höhe der Eltern-Beiträge, die von den Kommunen erhoben würden, räumte Ernst ein. „Allerdings hat das Land in einem ersten Schritt bereits für die Kinder des letzten Kita-Jahres die Beiträge übernommen, ebenso wie für Transferleistungsempfänger und Geringverdiener mit einem Haushaltsnetto-Einkommen bis zu 20 000 Euro plus Kindergeld“, betonte Ernst. „Damit gilt für etwa ein Drittel der Eltern bereits die Beitragsfreiheit.“

Nach Angaben des Ministeriums wurden im vergangenen Jahr in den Kitas im Land knapp 187 000 Kinder betreut. Die rot-schwarz-grüne Koalition habe sich vorgenommen, bis zum Ende der Legislaturperiode 2024 die Beitragsfreiheit für alle Kita-Kinder zu schaffen, sagte Ernst. Dies müsse nun aber angesichts der immensen Kosten und Steuerausfälle wegen der Corona-Pandemie noch einmal überprüft werden, räumte Ernst ein. „Trotzdem ist es uns ein Kernanliegen, die Kita als Bildungseinrichtung von Beiträgen freizustellen, um Familien zu entlasten.“ (dpa)
 

Klaus Peters

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