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An einer Brücke über der Autobahn 12 ist das System zur automatischen Kennzeichenfahndung angebracht. 

© Patrick Pleul/dp

Kennzeichenerfassung auf Autobahnen: Datenschützer vor Gericht erfolgreich

Die automatische Kennzeichenerfassung auf Brandenburgs Autobahnen wurde für rechtswidrig erklärt. Innenminister Michael Stübgen (CDU) will sie wieder nutzen – wenn auch eingeschränkt.

Potsdam - Gegner der Kennzeichenerfassung auf Brandenburger Autobahnen haben vor Gericht einen wichtigen Sieg errungen. Die Pläne von Innenminister Michael Stübgen (CDU), die derzeit ausgesetzte umstrittene Polizeipraxis in diesem Jahr wieder für ausgewählte Zwecke einzuführen, steht damit erneut zur Diskussion.  

Schon seit 2019 kämpft der Brandenburger Autofahrer Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei Brandenburg, gegen das Vorgehen der märkischen Sicherheitsbehörden, auch das Landesverfassungsgericht hatte er eingeschaltet. Bislang erfolglos. Doch nun hat das Landgericht Frankfurt (Oder) seiner Beschwerde stattgegeben und die frühere Praxis Brandenburgs, mithilfe von Kennzeichenscannern Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen auf Vorrat speichern zu lassen, für illegal erklärt. Es gebe keine Rechtsgrundlage für diesen Grundrechtseingriff, entschied das Gericht (Az. 22 Qs 40/19). Mit seinem Beschluss vom 22. Juli hob das Gericht einen anderslautenden Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 24. Juni 2019 auf. 

„Es wird festgestellt, dass die durch den Betrieb von zwei Anlagen des automatischen Kraftfahrzeug-Kennzeichenerfassungssystems Kesy auf der BAB 11 im Aufzeichnungsmodus erfolgten Erfassungen und Speicherungen des Kennzeichens und des Bildes des Antragsstellers zugelassenen Fahrzeuges (...) von 2017 bis Ende Juni 2021 rechtswidrig waren“, heißt es in dem aktuellen Gerichtsbeschluss, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden können. „Die Kosten des Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Antragssteller jeweils entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.“ 

Stübgen hält an seinen Plänen fest 

Für das Innenministerium ist das eine Schlappe – und eine Hürde. Die Wiedereinführung der Kennzeichenerfassung muss wasserdicht sein, um neue rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. „Das Ministerium kann natürlich machen, was es will“, sagt Jasper Schüler-Dahlke, Richter und Pressesprecher am Landgericht Frankfurt (Oder). Bei einer Wiedereinführung müsse nun aber bedacht werden, dass ein Gericht in einer Einzelfallentscheidung dafür in der Vergangenheit keine Rechtsgrundlage gesehen habe. Das von Stübgens CDU-Kollegin Susanne Hoffmann geführte Justizministerium will sich auf Anfrage nicht zu dem Urteil äußern. Die Zuständigkeit liege allein bei Stübgen.  

Dieser hält auch nach dem Gerichtsentscheid an seinen Plänen fest. „Vorbehaltlich einer gründlichen Auswertung der Urteilsbegründung sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt dem Grunde nach keine direkte Auswirkung des Gerichtsurteils auf das geplante Gesetzesvorhaben“, teilt sein Sprecher Martin Burmeister auf Anfrage mit. Nach dem Dafürhalten des Ministeriums habe sich das Gericht mit seinem Urteil ganz ausdrücklich auf den Kesy-Betrieb im Aufzeichnungsmodus zum Zwecke der Strafverfolgung auf Grundlage der Strafprozessordnung bezogen. 

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Der von Minister Stübgen angestrebte Gesetzesentwurf solle aber die gesetzliche Grundlage für den Einsatz des Aufzeichnungsmodus zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit besonders schweren Straftaten wie Mord, Kindesentführung oder terroristischer Gefährdung schaffen. „Im Übrigen ergibt sich aus dem Urteil für das Innenministerium kein Handlungsbedarf, da der Aufzeichnungsmodus außer Betrieb genommen wurde, nachdem der Bund die Strafprozessordnung im vergangenen Jahr überarbeitet hatte“, sagt Burmeister. 

Die Behördenpraxis war nur durch Zufall öffentlich geworden 

Erst durch den Fall der seit März 2019 vermissten Schülerin Rebecca Reusch aus Berlin war überhaupt bekannt geworden, dass die Polizei in Brandenburg seit Jahren – noch unter Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) – an Autobahnen mit Kameras an neun Stellen die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Fahrzeuge quasi auf Vorrat im Dauermodus erfasste. Auf der A 12 wurde bei der Gelegenheit das Kennzeichen des Autos von Rebeccas Schwager registriert, der verdächtigt wurde, etwas mit dem Verschwinden zu tun zu haben – was sich bislang nicht bestätigte. 

Grundsätzlich gab es bei Kesy die Erfassung zur Fahndung nach konkreten Straftätern und die massenhafte automatische Aufzeichnung. Den Aufzeichnungsmodus stufte die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge 2020 als unzulässig ein – was nun durch das Gericht im konkreten Einzelfall bestätigt wurde. Seit Juli 2021 ist eine neue Strafprozessordnung in Kraft. Die massenhafte Aufzeichnung von Kennzeichen wurde gestoppt, die Kennzeichenerfassung zur Fahndung läuft jedoch weiter. Über die von Stübgen geplante Neureglung der – abgespeckten – Kennzeichenerfassung im Aufzeichnungsmodus gibt es innerhalb der rot-schwarz-grünen Koalition Uneinigkeit. Die Grünen im Landtag haben große Bedenken, aber auch die SPD-Fraktion hat noch Diskussionsbedarf, der durch das Frankfurter Urteil gewachsen sein dürfte. 

Piratenpartei übt Kritik 

„Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schafft gläserne Autofahrer:innen und setzt sie einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung der persönlichen Lebensführung“, sagt Marko Tittel. 

Auch der Europaabgeordnete der Piratenpartei, Patrick Breyer, ist dieser Auffassung: „Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten.“ Auf der anderen Seite, sagt der Jurist, „ verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90 Prozent falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.“

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