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HINTERGRUND: Das dritte Organ der Verfassung im Land

Das Verfassungsgericht in Potsdam ist neben Landtag und Landesregierung das dritte Verfassungsorgan des Landes Brandenburg. Es ist gegenüber den beiden anderen Verfassungsorganen, aber auch gegenüber allen Gerichten und Behörden selbstständig.

Das Verfassungsgericht in Potsdam ist neben Landtag und Landesregierung das dritte Verfassungsorgan des Landes Brandenburg. Es ist gegenüber den beiden anderen Verfassungsorganen, aber auch gegenüber allen Gerichten und Behörden selbstständig. Daher ist es keinem Ministerium, auch nicht dem der Justiz zugeordnet. Die Funktion des Landesverfassungsgerichts entspricht der des Bundesverfassungsgerichts für Bundesgesetze, seine Entscheidungen sind bindend. In Brandenburg setzt sich das Verfassungsgericht aus neun Richtern inklusive Präsident Jes Möller zusammen. Die Richter sind nebenamtlich tätig, die meisten arbeiten an anderen Gerichten. Aber auch zwei Rechtsanwälte sowie – auf Vorschlag der Linken – der Potsdamer Regisseur Andreas Dresen sind Laienrichter am Verfassungsgericht. mak

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