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Brandenburg: Hetze in der KZ-Gedenkstätte

Die Polizei wollte erst nicht ermitteln. Nun steht ein Neonazi-Trio wegen Störung der Totenruhe vor Gericht

Oranienburg - Die Polizei wollte erst keine Straftat sehen, erst auf Druck der Staatsanwaltschaft wurde die Ermittlungen aufgenommen, mehr als ein Jahr später müssen sich nun drei Neonazis vor dem Amtsgericht Oranienburg verantworten. Die beiden jungen Männer und eine Frau sollen NPD-Flyer der Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern im Besucherzentrum und auf den öffentlichen Toiletten der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen verteilt und davor lautstark rechte Musik gehört haben. Ihnen wird nun Störung der Totenruhe vorgeworfen.

Am ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen waren zahlreiche Zeugen nicht erschienen, am gestrigen Mittwoch belasteten mehrere Zeugen die Angeklagten schwer. „Deutschland erwache“ soll es am Vormittag des 5. Juni aus dem Auto der Angeklagten auf den Parkplatz der Gedenkstätte geschallt haben, erinnerte sich ein Zeuge. Er bestätigte Angaben einer Berliner Lehrerin. Die hatte erklärt, dass die Angeklagte bei dem Auftritt in der Gedenkstätte ein T-Shirt mit der Aufschrift „Nationaler Widerstand“ trug. Daraufhin hatte sie die Gedenkstätte informiert.

Am Tattag selbst waren die Täter längst verschwunden, als die alarmierten Beamten eingetroffen waren. Einige Zeugen hatten sich das Kennzeichen des Wagens notiert. Das Münchener Kennzeichen war der Staatsschutz-Abteilung der Polizei bekannt. Überführt wurden die drei Neonazis bei der Auswertung der Videoaufnahmen der Kameras der Gedenkstätte. Staatsschutzbeamte erkannten Anja D. und Pierre S. Ein Kriminalkommissar hatte zudem ein Foto auf dem Facebook-Profil von Anja D. dokumentiert, welches einen Tag nach der Tat hochgeladen wurde. Auf dem Bild sah man die Angeklagten vor Ort.

Mehrere Polizeibeamte bestätigten vor Gericht, dass das Trio der rechtsextremen Szene angehört. Erst einen Tag zuvor, am Dienstag, war der 26-jährige Patrick S. aus Leegebruch vor dem Landgericht Neuruppin zu einer Haftstrafe von acht Monaten wegen Körperverletzung und Erschleichung von Beförderungsleistungen verurteilt worden. Er hatte einem linken 16 Jahre alten Jugendlichen mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Eine weitere Anklage wegen Körperverletzung gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft bereits erhoben. S. hat bereits einen Knastaufenthalt hinter sich, nachdem er 2007 versucht hatte, das Büro der PDS in Oranienburg anzuzünden. Außerdem war er Mitbegründer der Kameradschaft „Sturm Oranienburg“, welche sich nach einer Razzia 2007 selbst aufgelöst hatte.

Auch der 27-jährige Pierre S. aus Wittstock ist einschlägig vorbestraft: Er war 2012 an einem Messerangriff auf alternative Jugendliche in Neuruppin beteiligt und ist laut Szenekennern ein führendes Mitglied der mittlerweile inaktiven Kameradschaften „Freie Kräfte Ost“ und „Autonome Nationalisten Ost“. Die 32-jährige Anja D. ist zwar im rechtsextremen Kontext noch nicht straffällig geworden, jedoch mehrmals aufgefallen und gilt als NPD-Sympathisantin. Eine Anfrage zu Anja D. bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern ergab laut einem Beamten, dass Anja D. im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der „IG Fahrt und Lager“ und des „Deutschen Fahrdienstes“ aufgefallen sei. Die Interessengemeinschaft „Fahrt und Lager“ ist ein Projekt der Jungen Nationaldemokraten (JN), der Jugendorganisation der NPD, und gilt als Nachfolgeorganisation der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ). Die HDJ war 2009 wegen ihrer personellen und inhaltlichen Nähe zur 1994 wegen Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus aufgelösten Wiking-Jugend verboten worden. Es handelt sich um paramilitärische Organisationen, die Ferienlagerfahrten organisierten, um Kinder ideologisch nationalsozialistische Werte zu vermitteln.

Trotz dieses Hintergrundes hatte sich die Polizei beim Fund der NPD-Flyer in der Gedenkstätte schnell festgelegt und die Flyer zunächst nicht als strafrechtlich relevant eingestuft. Der Inhalt der Flyer richtete sich gegen angeblich kriminelle Asylsuchende, insbesondere gegen Sinti und Roma. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin schritt eine Woche später ein und ordnete Ermittlungen an. Weil mehr als 1000 Sinti und Roma im KZ Sachsenhausen von den Nazis umgebracht wurden, sah die Staatsanwaltschaft den Verdacht auf Störung der Totenruhe.

Dass es sich bei der Gedenkstätte um einen Friedhof handelt, erklärte der Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Günter Morsch, im Zeugenstand. Seit Juni 1936 wurden Sinti und Roma im KZ Sachsenhausen zur „Rassenhygienischen Untersuchung“ inhaftiert. Ihre Asche wurde auf dem ganzen Gelände zerstreut, Knochenreste findet man dort noch heute. Für Morsch steht die Feindschaft der Neonazis gegen Sinti und Roma in der Tradition der Nationalsozialisten, nach deren Ideologie die Kriminalität den Sinti und Roma „im Blut“ läge.

Der Prozess wird am 16. Oktober fortgesetzt. Ney Sommerfeld

Ney Sommerfeld

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