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Haasenburg-Heime: Verfahren zur Schließung eingeleitet

Seit Monaten sorgen Misshandlungsvorwürfe gegen die Haasenburg-Heime für Schlagzeilen. Vor drei Wochen kündigte Jugendministerin Münch ihre Schließung an - nun will sie ernst machen.

Potsdam - Brandenburgs Jugendministerium hat das Verfahren zur Schließung der umstrittenen Haasenburg-Heime eingeleitet. Der Betreiber sei über den beabsichtigten Entzug der Betriebsgenehmigung informiert worden, teilte am Donnerstag Ministeriumssprecher Stephan Breiding mit. Die Haasenburg GmbH habe nun bis zum 6. Dezember Zeit, sich dazu zu äußern. Breiding ging davon aus, dass das Verfahren bis Mitte Dezember abgeschlossen ist. Ursprünglich wollte Jugendministerin Martina Münch (SPD) die Schließung der Heime in der vergangenen Woche durchsetzen.

Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt wegen Misshandlungsvorwürfen gegen Erzieher und Betreiber in etwa 70 Verfahren. Zudem wird geprüft, ob es Anhaltspunkte für wirtschaftliche Unregelmäßigkeiten bei der Haasenburg GmbH gibt.

Eine unabhängige Untersuchungskommission hatte gravierende Mängel im Umgang mit den Heimbewohnern festgestellt. Seitdem suchen Jugendämter aus ganz Deutschland, die schwer erziehbare Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen untergebracht hatten, nach anderen Möglichkeiten zur Unterbringung. Nach Angaben eines Haasenburg-Sprechers sind derzeit noch 30 Kinder und Jugendliche in den Heimen.

Ministerin Münch geht aufgrund des Experten-Berichts von einer latenten Kindeswohlgefährdung aus. Die Heimbewohner müssten jederzeit mit körperlichen Zwangsmaßnahmen rechnen, so das Fazit der Ministerin. Eine Schließung sei deshalb unausweichlich.

Der Betreiber weist die Vorwürfe zurück. „Wir warten ab, was uns zugestellt wird und dann werden wir uns äußern“, sagte der Haasenburg-Sprecher. Das Unternehmen will sich juristisch wehren - und tut dies auch schon. So hatte das Verwaltungsgericht Cottbus Anfang des Monats im Eilverfahren einen vom Ministerium verhangenen Belegungsstopp für nichtig erklärt.

Aktuell will die Haasenburg beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erreichen, dass das Ministerium Jugendämter oder Sorgeberechtigte nicht dazu bewegen darf, die Kinder aus den Heimen zu holen. In erster Instanz blieb das Unternehmen erfolglos.  

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