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Die Gesetzes-Initiative soll im Juni in den Landtag eingebracht werden.

© dpa

Gesetzesinitiative im Landtag vorgestellt: Antisemitismus-Bekämpfung als Staatsziel

Eine Änderung der brandenburgischen Landesverfassung befürworteten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD. Politisch brisant ist die Absicht, auch das Landtagspräsidium neu zu ordnen. 

Potsdam - Eine breite Mehrheit im Brandenburger Landtag will den Kampf gegen den Antisemitismus als Staatsziel in der Brandenburger Landesverfassung festlegen. Für eine entsprechende Änderung der Landesverfassung sprachen sich am Freitag alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD im Landtag aus. „Wir stellen damit das jüdische Leben unter den Schutz der Verfassung des Landes Brandenburg“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Steeven Bretz, am Freitag bei der Vorstellung des gemeinsamen Antrags der rot-schwarz-grünen Koalition und der Linke. Die Fraktion BVB/Freie Wähler legte einen eigenen Antrag dazu vor.

SPD-Fraktionschef Erik Stohn erklärte, die Gespräche der Fraktionen über die Verfassungsänderung seien von den vielen antiisraelischen Demonstrationen in jüngster Zeit befeuert worden. „Dabei wurde zu oft die Schwelle von der Israel-Kritik zum Antisemitismus  überschritten“, warnte er. Grünen-Fraktionschefin Petra Budke erinnerte an den Anschlag auf die jüdische Synagoge in Halle im Oktober 2019. „Es geht uns darum, das jüdische Leben in unserem Land zu verstärken und zu vertiefen und um den Schutz vor antisemitischen Angriffen.“

Neue Regeln für Besetzung des Präsidium 

Bei der Verfassungsänderung soll zudem die Besetzung des Landtagspräsidiums neu geordnet werden. Bislang haben die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke das Vorschlagsrecht für die Posten des Präsidenten und der beiden Vizepräsidenten. Nach dem von den rot-schwarz-grünen Koalitionsfraktionen und der Linke vorgelegten Gesetzentwurf soll nun festgelegt werden, dass einer der Vizepräsidenten einer Oppositionsfraktion angehören soll, unabhängig von ihrer Stärke. „Damit wollen wir die Rechte der Opposition bei der Besetzung des Präsidiums stärken“, meinte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Steeven Bretz.

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Nach der Landtagswahl 2019 war ein Posten des Vizepräsidenten an die AfD als zweitstärkste Fraktion gefallen. An dem gewählten Abgeordneten Andreas Galau (AfD) gibt es jedoch Kritik der übrigen Fraktionen. Linke Fraktionschef Sebastian Walter verwies darauf, dass Galau unter anderem bei Demonstrationen mit Antisemiten zusammengetroffen sein soll. Zudem habe die wachsenden Zahl von antisemitischen Angriffen überwiegend einen rechtsextremistischen Hintergrund.

AfD-Fraktion sprach von „Verfassungsmissbrauch“

Zur Frage, ob Galau nach der Verfassungsänderung abgewählt werden soll, wollten sich die Vertreter der Fraktion nicht direkt äußern. SPD-Fraktionschef Erik Stohn erklärte allerdings, es sei nicht hinnehmbar, wenn sich ein hohes Mitglied des Hauses mit antisemitischen Kräften treffe. „Das wird Folgen haben“, sagte er.

Die AfD-Fraktion sprach von einem „Verfassungsmissbrauch“: „Damit wäre die Regierungsmehrheit nicht mehr in der Pflicht, einem Vorschlag der stärksten Oppositionsfraktion zu folgen.“ Fraktionschef Christoph Berndt ergänzte: „Die Verfassung wird hier für Symbolpolitik missbraucht und dienst als Mittel zum Zweck der Absetzung des AfD-Vizepräsidenten Andreas Galau.“

Laut dem Gesetzentwurf soll zudem das Ziel, die Freundschaft mit dem Nachbarland Polen zu vertiefen, explizit aufgenommen werden. Außerdem sollten in der Verfassung künftig in gendergerechter Sprache stets beide Geschlechter genannt werden, erklärte Budke.

Gesetzesentwurf soll Mitte Juni debattiert werden

Die Fraktion BVB/Freie Wähler legte einen eigenen Antrag vor, in dem zusätzlich gefordert wird, die Zusammenarbeit mit Polen im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses voranzutreiben. Fraktionschef Péter Vida begründete den Antrag damit, dass die übrigen Fraktionen sich in den Verhandlungen zu zögerlich gezeigt hätten. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass es im Zuge der kommenden Verhandlungen eine Einigung gebe.

Der Gesetzentwurf soll in der kommenden Plenarwoche Mitte Juni im Landtag in erster Lesung debattiert werden. Insgesamt sind drei Lesungen erforderlich. Notwendig für die Verabschiedung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit von 60 Stimmen, genau so viele, wie SPD, CDU, Grüne und Linke gemeinsam aufbringen. Auch für eine Abwahl von Landtagsvizepräsident Galau wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. (dpa)

Klaus Peters

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