zum Hauptinhalt

Fluglärm: Gutachter: Schallschutz vor BER-Start nötig

Die schleppende Umsetzung des Lärmschutzprogramms rund um den neuen Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld ist juristisch brisanter als bislang bekannt.

Potsdam – Ein Gutachten des parlamentarischen Beratungsdienstes des brandenburgischen Landtags kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass in den Lärmschutzzonen alle Lärmschutzmaßnahmen vor Inbetriebnahme des BER am 3. Juni fertig gestellt sein müssten. Dies widerspricht der bisher von Infrastrukturministerium und der Flughafengesellschaft vertretenden Auffassung, wonach zur Eröffnung nur dort neue Fenster und eine bessere Dämmung zwingend notwendig sind, wo der Lärmschutzgrenzwert überschritten wird. Zudem stellt das Gutachten gravierende rechtliche Lücken in dem Programm fest.

Die brandenburgische Grünen-Landtagsfraktion, die das Gutachten beim parlamentarischen Dienst in Auftrag gegeben hatte, fordert nun am Mittwoch vom brandenburgischen Verkehrsministerium, „die Reißleine zu ziehen“. Bis zum Einbau aller Lärmschutz-Teile müsse ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr gelten. Im Zweifelsfall könnte nun auch die sogenannte Münchener Lösung in Brandenburg zum Zuge kommen, wie die CDU-Fraktion fordert. Am Münchner Flughafen wurde wegen der schleppenden Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen eine sogenannte Lärmrente an Betroffene gezahlt. Am heutigen Donnerstag ist dazu eine Anhörung im Landtag geplant.

Erst bei 1200 von 25 500 Anwohnern, die Anspruch auf Hilfe hätten, sind Lärmschutzeinbauten vorgenommen worden. Insgesamt sind bislang 13 550 Anträge eingegangen. Bis auf 325 seien alle formell bearbeitet worden. 4000 Eigentümer haben Vereinbarungen zur Kostenerstattung zugestimmt. Das Ziel, allen 4000 bis zur Eröffnung auch konkret zu helfen, gilt als unrealistisch.

Das Gutachten hat zudem einige rechtliche Lücken im Lärmschutzprogramm festgestellt. Problematisch sei, dass es „bei strenger Betrachtung keine rechtmäßig festgesetzten Lärmschutzzonen“ gebe und ein Anknüpfungspunkt für ein einfaches Verfahren „mit einem klar geregelten Anspruch dem Grunde nach fehlt“. Sollte es zwischen Anwohnern und Flughafengesellschaft zu Verfahren vor Gericht kommen, würde dies „zusätzliche Prozess- und damit verbundene Verzögerungsrisiken für die betroffenen Anlieger“ nach sich ziehen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false